Der Arbeitsalltag ist geprägt von stetiger Veränderung und permanentem Wandel. Die regelmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern in Unternehmen ist deshalb wichtiger denn je. Insbesondere, wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter und damit verbunden um erhebliche Haftungsrisiken für die Arbeitgeber geht.
Regelmäßige Prüfung von eingesetzten Arbeitsmitteln wie Tritten, Leitern und Fahrgerüsten sind zum Beispiel gesetzlich vorgeschrieben und müssen von jedem Unternehmen durchgeführt werden. Dabei ist die Größe des Unternehmens ebenso unwichtig wie die Branche, in der es tätig ist. Die seit mehr als 100 Jahren auf Steigtechnik spezialisierte Marke Krause bietet unter der Bezeichnung »Safety Services« viele Weiterbildungsmöglichkeiten an. Mithilfe von Seminaren, Schulungen und entsprechenden Dienstleistungen rund um das Thema »Arbeitssicherheit in Unternehmen« möchte das Unternehmen Sorge dafür tragen, dass diesem wichtigen Thema mehr Gewichtung verliehen wird und Arbeiter erfahren, wie sie ihre tagtäglichen Aufgaben sicherer erledigen können. Dabei wird jeder Kunde auf Wunsch individuell betreut, so werden Schulungen im Krause-Werk in Alsfeld durchgeführt, auf Wunsch aber auch vor Ort bei den Kunden.
»Safety-Services«: Für jedes Unternehmen wichtig
Leitern, Tritte und Gerüste werden im Arbeitsalltag häufig und selbstverständlich eingesetzt. Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören jedoch zu den häufigsten Unfallursachen.
Meist entstehen Unternehmen dadurch teure Ausfallzeiten der Mitarbeiter und erhebliche Haftungsrisiken. Krause verweist auf eine durch das Bundesarbeitsministerium beauftragte Untersuchung der TU Darmstadt, die gezeigt habe, dass sich rund 28 % aller gemeldeten Unfälle wegen schadhafter Leitern ereignen. Leitern und Tritte sollten daher nach Ansicht von Krause mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3) verpflichtet sogar zu einer regelmäßigen Prüfung aller Arbeitsmittel in gewerblichen Betrieben. Die gesetzlichen Vorgaben setzen eine befähigte Person in jedem Unternehmen voraus, die verantwortlich für die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmittel zeichnet.
Ausbildung zur »befähigten Person« durch echte Profis
Aus den genannten Gründen bietet Krause Weiterbildungen an, in denen die Qualifikation zur »befähigten Person« erlangt wird. In kompakten Seminaren werden die wesentlichen Sicherheitsaspekte bei der Nutzung vermittelt und rechtliche Grundlagen besprochen.
In der Folge können Seminarteilnehmer im eigenen Betrieb Prüfungen selbstständig verwalten und durchführen. Das Unternehmen erhöht sein Know-how, zum Wohl der Mitarbeiter. Als Steigtechnik-Unternehmen verfügt Krause über ein umfangreiches Portfolio rund um Arbeitssicherheit, Weiterbildung und optimale Verwendung der Arbeitsmittel.
Erfahrungswerte aus der Praxis für die Praxis
Auf Wunsch werden die Seminarinhalte an die jeweiligen Aufgabenstellungen der Seminarteilnehmer angepasst. Die Krause-Seminare und -Schulungen werden ausschließlich von langjährigen Mitarbeitern, also praxiserfahrenen Leuten durchgeführt. Sie sind geeignet als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG, werden durch den Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) anerkannt und mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet. w