Hymer-Leichtmetallbau: mehr Komfort und Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe

Ist bei Arbeiten in der Höhe aufgrund der räumlichen Voraussetzung oder der Dauer der Tätigkeit der Einsatz eines Gerüsts notwendig, muss nicht immer gleich ein feststehendes Gerüst errichtet werden.

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Werden beispielsweise Arbeiten an kleineren Flächen verrichtet und ist die Stellfläche ausreichend eben, sind mobile Arbeitsbühnen eine ebenso praktische wie sichere Alternative, weiß Steigtechnik-Spezialist Hymer-Leichtmetallbau. Sie bieten einen optimalen Schutz vor körperlicher Überlastung oder Absturzunfällen – vorausgesetzt, sie werden korrekt genutzt.

Fahrgerüste versprechen eine ganze Reihe von Vorteilen_ Auf- und Abbau sind schnell gemacht und setzen keine besonderen Fähigkeiten voraus. Auf kurzen Distanzen lässt sich ein Fahrgerüst auch im montierten Zustand schnell von einem Einsatzort zum nächsten bewegen. Traversen, Ausleger und ab einer bestimmten Höhe eine entsprechende Ballastierung sorgen für die nötige Standfestigkeit – das ­erspart die Bohrlöcher für die Verankerung in der Fassade.

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Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur bei einem ebenen, tragfähigen Untergrund aufgestellt werden, die maximale Abweichung von der Senkrechten darf nicht mehr als 1 % betragen.

Im Gegensatz zum Fassadengerüst kann es zusätzlich für Arbeiten im Innenbereich von Gebäu­den verwendet werden. Die in der Regel aus Alu­minium gefertigten Bauteile eines Fahrgerüstes sind leicht zu tragen und können dank ihrer kompakten Bauweise platzsparend in einem Transporter zur Baustelle transportiert werden.

»In dem eintägigen Kompaktseminar zeige ich auf, wie die Arbeitsmittel nach den DGUV-Handlungsanleitungen korrekt geprüft werden. Zusätzlich gebe ich den Teilnehmern mit auf den Weg, wie Fahrgerüste, aber auch Leitern und Tritte bestimmungsgemäß und sicher eingesetzt werden. Alle Lerninhalte des Seminars werden sehr praxisnah mit vielen Übungsbeispielen vermittelt. Durch das ›Learning by Doing‹ bleiben die Inhalte deutlich besser im Gedächtnis und können im Betrieb später dann auch sicherer umgesetzt werden.«Petra Liebsch, Diplom-Ingenieurin (FH) und Seminarleiterin bei Hymer-Leichtmetallbau

Spezielle Konstruktionen vermindern Absturzrisiko

Ob sich die Investition in ein Fahrgerüst lohnt und welches System das richtige für die eigenen Belange ist, gilt es im Vorfeld abzuwägen, weiß Volker Jarosch, verantwortlich für das Produkt­management beim süddeutschen Steigtechnik-Spezialisten Hymer-Leichtmetallbau: »Wichtige Aspekte sind unter anderem Einsatzzweck und -häufigkeit sowie Qualität und Verarbeitung des Gerüsts. Bei der Auswahl des geeigneten Systems sollte die Sicherheit der Anwender grundsätzlich Priorität haben.«

Größtes Absturzrisiko bei Auf- und Abbau

Neben Überbelastung, fehlerhaftem Aufbau oder der Verwendung beschädigter Teile zählt vor allem die fehlende Absturzsicherung bei der Montage oder Demontage zu den häufigsten Unfallursachen. »Beim Auf- und Abbau ist das Risiko eines Absturzes am höchsten, da zu diesem Zeitpunkt die sichern­den Elemente wie Seitenschutzstreben teilweise noch nicht angebracht sind«, bestätigt Jarosch. »In die engere Wahl sollten daher Systeme kommen, bei denen dieses Risiko durch durchdachte Sicherheitskonzepte minimiert wird, wie beispielsweise bei unserer Fahrgerüstreihe ›Hymer Advanced Safe-T‹ oder bei unseren ›SC80‹-Fahrgerüsten mit Comfortaufbau.«


12 Meter/Sekunde
Bei einer Verwendung von Fahrgerüsten im Freien oder in offenen Gebäuden darf die Wind­geschwindigkeit nicht mehr als 12 m/s betragen – das entspricht Windstärke 6 nach der Beaufort-Skala.

Präventions-Vorgaben für Hersteller und Anwender

Wie bei jeder Art von Steighilfe gibt es auch bei der Herstellung und Nutzung von Fahrgerüsten eine Reihe von Vorkehrungen und Vorschriften, die zur Unfallverhütung beitragen sollen. Nach der Euro­päischen Norm für fahrbare Arbeitsbühnen (EN 1004) müssen die Hersteller bei der Konstruktion eine Reihe von Mindestnormen umsetzen, die der Sicherheit der Anwender dienen.

Doch auch für die Anwender selbst gibt es bestimmte Reglements zu berücksichtigen: Sämtliche Informationen zum korrekten Aufbau und zur sicheren Nutzung finden sich in der Aufbau- und Gebrauchsanleitung der Hersteller, die obligatorisch jedem Fahrgerüst beiliegen muss. So dürfen fahrbare Arbeitsbühnen beispielsweise nur bei einem ebenen, tragfähigen Untergrund aufgestellt werden, die maximale Abweichung von der Senkrechten darf nicht mehr als 1 % betragen. Gegebenenfalls sind lastverteilende Unterlagen zu nutzen. Falls vorhanden, unterstützen Ausgleichsspindeln das lotrechte Aufstellen.

Eventuell störende Hindernisse müssen beseitigt werden. Bei einer Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden darf die Windgeschwindigkeit nicht mehr als 12 m/s betragen – das entspricht Windstärke 6 nach der Beaufort-Skala. Fahrgerüste müssen außerdem frei stehen, sie dürfen nicht mit baulichen Anlagen oder einem anderen Fahrgerüst verbunden werden.

Sicherheit auch beim Arbeiten auf dem GerüstAuch im Arbeitseinsatz gibt es Regeln, die der Anwender zu seiner eigenen Sicherheit einhalten sollte. Selbstverständlich sollte es sein, dass ein Gerüst nicht nach dem Genuss von Alkohol und ausschließlich mit geeignetem, festem Schuhwerk bestiegen wird. Der Auf- und Abstieg darf nur innen an den Rahmenteilen erfolgen, niemals von außen. Keinesfalls zulässig ist das Auf- und Abspringen oder Umsteigen von Fahrgerüsten aus. Werkzeuge, Materialien oder andere lose Gegenstände dürfen nicht auf die fahrbare Arbeitsbühne geworfen werden. Optimalerweise führt der Anwender das benötigte Werkzeug in einem Werkzeuggürtel mit sich.

Gefährlich und daher unzulässig ist es, die Standhöhe durch die Verwendung von Leitern, Kisten oder anderen Gegenständen zu erhöhen. Auch beim Versetzen des Fahrgerüstes sind bestimmte Vorgaben zu beachten, so dürfen Fahrgerüste in aufgebautem Zustand niemals mit einem Kranlastzug oder Stapler verfahren werden, da hier das Risiko besteht, dass sich die einzelnen Gerüstteile lockern oder auseinanderfallen. Wichtig ist, dass sich zum Zeitpunkt des Versetzens keine Personen oder losen Materialien auf der fahrbaren Arbeitsbühne befinden. Sie könnten herabstürzen oder -fallen und somit sich und andere gefährden.

Vorgeschriebener Check mithilfe von Kontrollbogen

Ebenso wichtig wie die korrekte Nutzung ist die regelmäßige Überprüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit des Fahrgerüstes vor jedem Einsatz, zu der Unternehmer gemäß der Betriebs­sicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet sind. Ist Verschleiß festzustellen? Gibt es Verschmutzungen, die die Funktionsfähigkeit und damit die Sicherheit für den Anwender beeinträchtigen? Funktionieren alle Verbindungsteile einwandfrei?

Der Verband deutscher Leitern- und Fahrgerüs­te­hersteller (VDL) hat hierzu in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss »Bauliche Einrichtungen« der Berufsgenossenschaften eine praktische Checkliste erarbeitet, auf der die relevanten Prüfkriterien gelistet werden. Die Checkliste steht im Servicebereich der Internetseite von Hymer-Leicht­metallbau kostenfrei zum Download bereit.

»Beim Auf- und Abbau ist das Risiko eines Absturzes am höchsten, da zu diesem Zeitpunkt die sichernden Elemente wie Seitenschutzstreben teilweise noch nicht angebracht sind.«
Volker Jarosch, verantwortlich für das Produktmanagement bei Hymer-Leichtmetallbau

Fachseminar für den betrieblichen Leiternbeauftragten

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung dürfen ausschließlich befähigte Personen die vorgeschriebene Sicht- und Funktionsprüfung vornehmen. Steigtechnikhersteller Hymer-Leichtmetallbau bie­tet hierzu die Weiterbildung »Seminar zur wiederkehrenden Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach DGUV-Information 208-016 und 201-011« an. Mitglieder des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) erhalten bei Teilnahme zwei Weiterbildungspunkte im Bereich Arbeitsschutz (siehe auch Kasten »Service« auf Seite 7).

Service

»Seminar zur wiederkehrenden Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach DGUV-Information 208-016 und 201-011

  • Mitglieder des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) erhalten bei Teilnahme zwei Weiterbildungspunkte im Bereich Arbeitsschutz.
  • Im Seminar vermittelt Diplom-Ingenieurin (FH) Petra Liebsch – Expertin mit über 20-jähriger Erfahrung in den Bereichen Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Arbeitssicherheit und Qualität – am Firmensitz von Hymer-Leichtmetallbau in Wangen im Allgäu grundsätzliche Informationen zu den verschiedenen Steighilfen, zu Qualitätsmerkmalen, zu rechtlichen Normen und Rahmenbedingungen sowie zur sicheren Anwendung der Arbeitsmittel.
  • Aktuelle Seminartermine sind im Internet unter hymer-alu.de abrufbar.

Das Unternehmen

Hymer-Leichtmetallbau wurde 1962 von Camping-Pionier Erwin Hymer gegründet. Heute ist das Unternehmen mit Sitz in Wangen im Allgäu ein führender Hersteller für Steigtechnik und Automotive-Systemkomponenten: Entwickelt und produziert werden Steighilfen aus ­Aluminium für Industrie und Handwerk sowie den Privatsektor, vertrieben über den Fach- und Einzelhandel. Neben den Bereichen »Serien-Steigtechnik« und »Hymer Project« für individuelle Steigtechnik-Lösungen ist das Unternehmen in der Sparte »Automotive« erfolgreich. Zum Unternehmen gehört seit 2016 das zuvor als Joint Venture geführte türkische Tochterunternehmen FarHym. Der in Ankara ansässige Anbieter ist Lieferant für Bus-Deckensysteme.

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