Schnellwechsler ermöglichen den schnellen Austausch von Anbauwerkzeugen an Baumaschinen und erhöhen so die Flexibilität auf Baustellen. Ältere Systeme sind jedoch oft nicht mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet. Immer wieder kommt es vor, dass Verriegelungen nicht korrekt ausgeführt werden, was das Risiko von schweren Unfällen durch herabfallende Anbaugeräte erhöht.
Mit Wirkung zum 1. Februar entfiel für die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 die Vermutungswirkung. Somit können die Inhalte dieser Norm nicht mehr als Stand der Technik eingestuft werden. Stattdessen gelten nun die Anforderungen des Kapitels 4.21 der EN 474-1:2022 und zusätzlich des Kapitels 4.9 der EN 474-5:2022+AC:2022 für Schnellwechsler. Diese schreiben vor, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen, die Schnellwechsler im Einsatz haben, müssen u. a. nach Änderung einer Technischen Regelung (Norm) für dieses Arbeitsmittel ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Falls die vorhandenen Schnellwechselsysteme nicht den neuen Sicherheitsanforderungen (Stand der Technik bei der Verwendung) entsprechen, sind Nachrüstungen erforderlich. Sollten bei Baustellenkontrollen durch Aufsichtspersonen der BG Bau Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474-5:2022+AC:2022 angetroffen werden, können Auflagen erteilt werden.
Bisher förderte die BG Bau Schnellwechseleinrichtungen umfassend mit finanziellen Zuschüssen, einschließlich der Ausstattung neuer Maschinen. Seit dem 1. Februar dieses Jahres können Arbeitsschutzprämien nur noch für die Um- und Nachrüstung von Schnellwechseleinrichtungen beantragt werden.