Die Tage werden kürzer, morgens ist es länger dunkel und auch tagsüber können Regen und Nebel die Sicht behindern. Auf Baustellen und generell bei der Arbeit im Freien muss entsprechend für Sichtbarkeit gesorgt werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Hinweise, was zu beachten ist.
In der dunklen Jahreszeit erhöhen die tief stehende Sonne, schlechte Sicht und früher einsetzende Dunkelheit die Unfallgefahr auf Baustellen. Verantwortliche sollten entsprechende Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Beschäftigten ergreifen. Zum einen gilt es, die Baustelle und Wege fachgerecht auszuleuchten, zum anderen können Mitarbeiter selbst Maßnahmen ergreifen, um ihre Sichtbarkeit auch bei schlechten Wetter- oder Lichtverhältnissen zu erhöhen.
Passende Lösungen für Beleuchtung finden
Wenn das Tageslicht nicht ausreicht, muss mit künstlicher Beleuchtung nachgeholfen werden. »Zu schwaches Licht erschwert die Wahrnehmung von Gefahrstellen und das rechtzeitige Erkennen bewegter Objekte in der unmittelbaren Arbeitsumgebung, wie z. B. von Baumaschinen. Das Arbeiten bei schlechten Lichtverhältnissen kann außerdem zu einer Überanstrengung der Augen und Kopfschmerzen führen«, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.
Die Auswahl an Beleuchtungslösungen für den Einsatzort reicht von Lichterketten über tragbare Lichtstative bis hin zu mobilen Lichtmasten. Lichtmasten müssen auf ebenem Boden aufgestellt werden, wobei die Herstellerangaben beachtet werden müssen. Wichtig: Verkehrswege sollten mit mindestens 10 Lux beleuchtet werden. Arbeitsbereiche brauchen je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux. Und vor allem müssen Lichtquellen für einen zuverlässigen Einsatz regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Sichtbarkeit durch Schutzkleidung
Allgemein sind die Licht- und Sichtverhältnisse im Herbst und im Winter schlechter. Helle, gut sichtbare und reflektierende Warnkleidung ist daher essenziell. »Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse der Warnkleidung richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Aber: Leuchtend und reflektierend muss die Warnkleidung sein. Sie sollte mindestens der Klasse 2, besser der Klasse 3 entsprechen. Mit Klasse 3 ist der Beschäftigte aus bis zu 150 m Entfernung erkennbar«, erklärt Arenz.