Kunze GmbH »System Card«- Schulungen

Eine umgestürzte Arbeitsbühne, ein abgebrochener Kranarm oder Beschädigungen von Gegenständen durch einen Gabelstapler. Das sind einige Beispiele von Unfällen, die beim Arbeiten mit Höhenzugangsgeräten passieren können. Schulungen für eine sichere Bedienung können hier vorbeugen und sind teils auch rechtlich vorgeschrieben. Das Unternehmen Kunze Vermietung und Service ist als Schulungszentrum zertifiziert und führt Erstschulungen, jährliche Unterweisungen sowie Online-Unterweisungen durch.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Kunze

Beim Arbeiten mit Höhenzugangsgeräten passieren immer wieder Unfälle. Für die Bediener bedeutet der Umgang mit schweren Maschinen, Verantwortung zu übernehmen, für sich selbst und seinen Arbeitsbereich. Sowohl für das Bedienpersonal als auch für den Auftraggeber ist es daher wichtig, für eventuelle Vorfälle abgesichert zu sein. Die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nach DGUV Vorschriften und Grundsätzen sowie die internationale ISO 18878 bestimmen die zugrundeliegenden Inhalte, nach denen eine rechtssichere Bedienerschulung durchgeführt werden muss.

Als Mitglied des Partnerverbundes »System Lift« ist Kunze Vermietung und Service als Schulungszentrum zertifiziert und führt Erstschulungen, jährliche Unterweisungen sowie Online-Unterweisungen durch. Das Schulungskonzept nennt sich »System-Card« und beinhaltet die Kategorien Hubarbeitsbühne, Flurförderzeug und Telestapler, Kran, Erdbaumaschine, Anschläger, Einweiser und PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).


»Dass die Erstschulung in Präsenz abgehalten wird, ist wichtig für die Bediener. Im Kurs wird das theoretisch Erlernte sofort angewendet und der Prüfling hat die Gelegenheit, bei Unsicherheiten alle Fragen zu stellen«, meint Trainer und Ausbilder Werner Juschka von Kunze. Damit die »System-Card« ihre Gültigkeit behält, muss jedes Jahr eine Auffrischung durch eine Unterweisung erfolgen. Die gesetzliche Jahresunterweisung gilt für alle Kategorien und soll sicherstellen, dass sich der Bediener der Gefahren bewusst wird und wichtige gesetzliche Änderungen vermittelt werden. Der Umfang der jährlichen Unterweisung ist geringer und lässt sich im E-Learning absolvieren. Den Mitarbeitenden muss lediglich Zugang zu einem PC oder Tablet gewährt werden und so können sie terminungebunden den Kurs absolvieren.

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