Die mögliche Folge einer Beschädigung ist eine unaufhaltsame Kettenreaktion, die in einem Brand oder dem Bersten des Akkus münden kann. Per Gesetz müssen Betreiber Sorge dafür tragen, Mitarbeitende, Produktionsanlagen und Umwelt zu schützen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz im Schadensfall greift. Doch wie können defekte Lithium-Akkus in der Praxis überhaupt korrekt identifiziert und fachgerecht isoliert werden? – Auf diese und andere Fragen, die im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus entstehen, gibt der Marktführer im Bereich sicheres Handling und Lagerung von Gefahrstoffen, die Denios SE, Antworten: Mit Praxismaterialien, Fachprodukten und einem Weiterbildungsangebot hilft das Unternehmen dabei, Risiken zu erkennen und wortwörtlich sicher in einer Box einzuschließen.
Defekte Akkus erkennen
Bevor geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, ist es im ersten Schritt notwendig, defekte oder schadhafte Lithium-Ionen-Akkus als solche zu erkennen. Denios bietet dafür kostenfrei einen praktischen Ablaufplan im Poster-Format an, der im Betrieb als Leitfaden dient. Dieser informiert über potenzielle Schadensereignisse, Möglichkeiten der Sicht-, Geruchs- und Test-Prüfung betreffender Akkus sowie über weitere Schritte, die im Schadensfall ergriffen werden müssen.
In Quarantänebox sicher einschließen
Konnte durch die Prüfung bestätigt werden, dass es sich um einen defekten Lithium-Ionen-Akku handelt, sollte dieser umgehend in einem dafür geeigneten Behälter separiert werden. In Form von professionellen Lager-und Transportboxen, die als Quarantänebehälter einsetzbar sind, bietet Denios hierfür ein großes Sortiment an. Die Boxen sind, je nach Modell, mit unterschiedlichen Brandschutz-Füllmaterialien, etwa mit Spezial-Granulat, ausgestattet. Auf diese Weise bieten die Boxen im Ernstfall Schutz vor dem »Thermal Runaway«. Ebenfalls vorteilhaft: Viele Boxen verfügen über die notwendigen gesetzlichen Zulassungen zum Transport defekter bzw. beschädigter oder kritisch-defekter Lithium-Batterien. Dies ist für die Überführung betroffener Lithium-Akkus zum Entsorger eine essenzielle Voraussetzung. J