BG BAU: »Zu häufig wird die Gefahr von UV-Strahlung unterschätzt«

Sei es beim Asphaltieren von Straßen, dem Gießen von Fundamenten oder beim Eindecken von Dächern – der Anblick von oberkörperfreien Bauarbeitern ist keine Seltenheit und Sinnbild dafür, dass auch nach jahrelanger Aufklärungsarbeit etwas gewaltig schiefläuft. Fakt ist, dass ein strahlend blauer Himmel ideal für jeden Bauunternehmer ist: Er bekommt seine Bauprojekte fristgerecht hochgezogen und seine Angestellten müssen keine nerv- und zeitraubenden Zwangspausen durch schlechtes Wetter ertragen. Wer allerdings tagtäglich im Freien arbeitet, riskiert dadurch mehr als nur einen regelmäßigen Sonnenbrand. Die intensive UV-Strahlung der Sonne ist schädlich für die menschliche Haut und bringt ein hohes Hautkrebsrisiko mit sich. Allerdings, und genau hier schlummert das eigentliche Problem, machen sich derartige Krankheitsbilder erst nach vielen Jahren bemerkbar. Und weil der Mensch für gewöhnlich nur auf unmittelbare Gefahren reagiert, wird die Sorge um Spätfolgen hinten angestellt. Vergleichbar ist das mit Rauchern, die die Gefahr von Lungenkrebs und anderen schwerwiegenden Erkrankungen ignorieren und erst viele Jahre später mit einer schwerwiegenden Diagnose konfrontiert sind. Aber anders als bei der Sucht nach Nikotin ließe sich das Problem mit der UV-Strahlung weit einfacher in den Griff bekommen.

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Von: Dan Windhorst

Grundsätzlich gilt: Wer im Freien arbeitet, sollte darauf achten, sich rechtzeitig und ausreichend zu schützen. Denn nach wie vor ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Baubranche. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hin. Sie rät dazu, frühzeitig technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und auch den persönlichen Schutz ernst zu nehmen.

Nach den neuesten, noch vorläufigen Zahlen nimmt der weiße Hautkrebs laut Berufsgenossenschaft auch 2019 den Spitzenplatz bei den angezeigten Berufskrankheiten am Bau ein. Seit Aufnahme des sogenannten Plattenepithelkarzinoms in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 haben die Fallzahlen demnach stark zugenommen. 2016 verzeichnete die BG Bau bereits 2 671 Anzeigen auf Verdacht des weißen Hautkrebses, im letzten Jahr ist die Zahl auf 3 131 Verdachtsanzeigen angestiegen. Für die Folgen mussten 2019 über 14 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten an die Betroffenen aufgebracht werden. Das macht die Dringlichkeit, UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Verhaltenshinweise zu beachten, aus Sicht der BG Bau mehr als deutlich.

»UV-Schutz muss eine wichtige Rolle spielen«

Die anhaltend hohe Zahl der Berufserkrankungen zeige, dass viel getan werden müsse, damit die Solidargemeinschaft der versicherten Unternehmen künftig nicht mehr, sondern weniger Fälle zu schultern habe. »Deshalb dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Der UV-Schutz auf Baustellen muss bei allen Tätigkeiten eine wichtige Rolle spielen – und zwar immer, bei jeder Arbeit im Freien, vor allem von Anfang April bis Ende September« , so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG Bau.


Unternehmen und Beschäftigte können einiges für den Schutz vor UV-Strahlung tun: von technischen Hilfsmitteln über eine angepasste Arbeitsorganisation bis hin zu persönlichem Schutz wie bedeckende Kleidung oder UV-Schutzcreme. »Noch viel zu häufig wird die Gefahr durch UV-Strahlung unterschätzt. Kein Wunder, denn die Sonne wird oft als angenehm empfunden. Langfristig verzeiht unsere Haut jedoch keine Strahlungsdosis und die Hautschäden summieren sich im Laufe der Zeit und können zu Hautkrebs führen«, ergänzt Klaus-Richard Bergmann.

Deutschlandweit erkranken laut Stiftung Deutsche Krebshilfe rund 98 000 Menschen am weißen Hautkrebs. Besonders gefährdet seien Personen, die im Freien arbeiten, so auch viele Beschäftigte der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen wie etwa Gebäudereiniger. »Das Gefahrenbewusstsein ist ein zentraler Faktor, um den Krebs zu verhindern«, betont Klaus-Richard Bergmann. Daher werde die BG Bau ihre Aktivitäten wie in den Vorjahren auch in den kommenden Wochen deutlich verstärken, dazu gehörten etwa mehr Beratungsgespräche in den Betrieben, verstärkte Aufklärung des Branchennachwuchses sowie Informationen über die Website und in den Social-Media-Kanälen. Außerdem fördert die Berufsgenossenschaft verschiedene Maßnahmen zum Schutz bei der Arbeit unter der Sonne mit ihren Arbeitsschutzprämien, beispielsweise spezielle Wetterschutzdächer als technische Maßnahme zum Schutz gegen natürliche UV-Strahlung.

Weißen Hautkrebs frühzeitig erkennen

Mit seinem Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgen berät der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) außerdem zum Schutz vor UV-Strahlung und möchte auf diese Weise dazu beitragen, bösartige Hautveränderungen wie den weißen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es laut Berufsgenossenschaft, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte zu verringern. »Im vergangenen Jahr haben weit über 60 000 Beschäftigte, die im Freien arbeiten, von unserem Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht«, so Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des AMD der BG Bau. Die große Nachfrage aus den Betrieben zeige die Bedeutung des Themas für Unternehmen und Versicherte. »Die Angebotsvorsorge ist ein wirksames Instrument zur Vorbeugung von weißem Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung, der seit einigen Jahren die häufigste angezeigte Berufskrankheit am Bau ist.«

Beratungs- und Vorsorgeangebote

Die Angebotsvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zur Prävention von weißem Hautkrebs darf laut BG Bau nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. »Der AMD bietet den Beschäftigten Beratungsgespräche und auf Wunsch auch Hautscreenings an. Die Diagnosen werden ausschließlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat«, fügt Anette Wahl-Wachendorf an.

»Eine regelmäßige Vorsorge ist ein probates Mittel, um langfristig etwas für die Gesundheit zu tun. Denn wenn krebsverdächtige Hautveränderungen früh erkannt werden, gibt es gute Heilungschancen. Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen sicherstellen, dass die Vorsorge am besten schon vor Aufnahme der Tätigkeit angesprochen und angeboten wird. Besonders wichtig ist und bleibt aber die Vorbeugung. Auch dazu erfolgt eine ausführliche Beratung.«

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat die BG Bau den Unternehmen ein Musteranschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihre Beschäftigten über die Angebotsvorsorge informieren können. Das Schreiben weist auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber hin, allen Beschäftigten, die mindestens eine Stunde lang intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Das Musteranschreiben zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist auf der Internetseite der BG Bau abrufbar.

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