Sonnenstrahlung setzt sich aus der ultravioletten Strahlung (UV), die kurzwellig und energiereich ist, und der langwelligen Infrarotstrahlung (IR) zusammen. UV-Strahlung fördert unter anderem die Bildung von lebenswichtigem Vitamin D3, das für den Aufbau und den Erhalt der Knochen notwendig ist. Ein Zuviel an Sonneneinstrahlung kann jedoch der Gesundheit schaden. Experten mahnen zudem, dass die UV-Belastung Jahr für Jahr wächst - selbst im Schatten sei man noch etwa 50 Prozent der ursprünglichen UV-Strahlung ausgesetzt. Aufgrund dieser hohen Belastungen reicht es oft nicht aus, offenliegende Hautpartien einzucremen. Daher bieten zahlreiche Workwear- und PSA-Hersteller UV-Schutzkleidung an: Der Schutz wird in der Regel durch den Einsatz von feinen Filamenten in Kombination mit einer speziellen Webtechnik erwirkt. Dadurch entsteht ein mehrlagiges und sehr dichtes Gewebe, welches über 98 Prozent der UVA- und UVB-Strahlung blockiert.
Risiken ernstnehmen
Etwa zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland verbringen ihren kompletten Arbeitstag im Freien. Ihr Hautkrebsrisiko ist um ein Vielfaches höher als bei Beschäftigten, die in geschlossenen Räumen arbeiten. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken etwa 260.000 Menschen pro Jahr an weißem Hautkrebs — Tendenz steigend. Diese Krebsart ist bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Dementsprechend sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor UV-Strahlung zu schützen und für entsprechende Maßnahmen nach dem »TOP«-Prinzip (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen) zu sorgen. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtend durchgeführt werden muss.
Neben den technischen Maßnahmen, wie Verschattungen oder Klimaanlagen in Baumaschinen, lässt sich als organisatorische Maßnahme etwa die Expositionsdauer der Sonneneinstrahlung im Arbeitsalltag einschränken. Dennoch zeigt sich, dass in den meisten Fällen noch persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Restgefährdung bestmöglich zu reduzieren. Persönlicher UV-Schutz beinhaltet unter anderem Augenschutz nach EN 166 und EN 172 sowie den Einsatz von UV-Schutzmitteln für Körperstellen, die nicht mit Textilien geschützt werden können, darunter Hände und Gesicht.
UV-Schutz als PSA
Für die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gilt die europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die seit April 2018 die vorherige PSA-Richtlinie abgelöst hat. Diese beinhaltet eine Anforderung an PSA zum Schutz der Haut unter anderem gegen UV-Strahlung. Konkret bedeutet das: Hersteller müssen nachweisen, dass die PSA »den größten Teil der Strahlenenergie in den schädlichen Wellenlängen absorbieren oder reflektieren« kann. Sind Kleidungsstücke also mit speziellem UV-Schutz ausgestattet, gelten sie nunmehr als PSA und müssen dementsprechend die relevanten Anforderungen der jeweiligen Verordnung erfüllen. Werden die UV-Schutz-Shirts beispielsweise im Straßenbau eingesetzt, müssen sie zusätzlich als hochsichtbare Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471:2017-03 konzipiert und geprüft sein. Unternehmen sollten darauf achten, nur Schutzkleidung mit entsprechenden Zertifikaten einzusetzen. Auch wird geraten, einen UV-Schutzfaktor von mindestens 50 zu wählen.jvb