Schutz vor UV-Strahlung: Unerlässlicher Bestandteil der PSA

Der Sommer ist da, und die Temperaturen steigen stetig an. Doch gerade für Outdoor-Worker können hohe Temperaturen nicht nur unangenehm, sondern mitunter auch gefährlich werden: Speziell die UV-Strahlung der Sonne stellt ein ernst zu nehmendes Risiko dar. Denn auch ohne sichtbare Folgen tanken wir unser persönliches »UV-Konto« immer weiter auf. Wer seine Haut zu lange direkter Sonnenstrahlung aussetzt, riskiert nicht nur einen schmerzhaften Sonnenbrand, sondern langfristig auch gefährliche Hauterkrankungen. Sonnenschutz ist daher ein unerlässlicher Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Sommer - gerade für Berufsgruppen, die den ganzen Tag unter freiem Himmel arbeiten. Als mögliche Lösung erweist sich unter anderem UV-Schutzkleidung.

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Von: Jessy von Berg

Sonnenstrahlung setzt sich aus der ultravioletten Strahlung (UV), die kurzwellig und energiereich ist, und der langwelligen Infrarotstrahlung (IR) zusammen. UV-Strahlung fördert unter anderem die Bildung von lebenswichtigem Vitamin D3, das für den Aufbau und den Erhalt der Knochen notwendig ist. Ein Zuviel an Sonneneinstrahlung kann jedoch der Gesundheit schaden. Experten mahnen zudem, dass die UV-Belastung Jahr für Jahr wächst - selbst im Schatten sei man noch etwa 50 Prozent der ursprünglichen UV-Strahlung ausgesetzt. Aufgrund dieser hohen Belastungen reicht es oft nicht aus, offenliegende Hautpartien einzucremen. Daher bieten zahlreiche Workwear- und PSA-Hersteller UV-Schutzkleidung an: Der Schutz wird in der Regel durch den Einsatz von feinen Filamenten in Kombination mit einer speziellen Webtechnik erwirkt. Dadurch entsteht ein mehrlagiges und sehr dichtes Gewebe, welches über 98 Prozent der UVA- und UVB-Strahlung blockiert.

Risiken ernstnehmen

Etwa zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland verbringen ihren kompletten Arbeitstag im Freien. Ihr Hautkrebsrisiko ist um ein Vielfaches höher als bei Beschäftigten, die in geschlossenen Räumen  arbeiten. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken etwa 260.000 Menschen pro Jahr an weißem Hautkrebs — Tendenz steigend. Diese Krebsart ist bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Dementsprechend sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor UV-Strahlung zu schützen und für entsprechende Maßnahmen nach dem »TOP«-Prinzip (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen) zu sorgen. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtend durchgeführt werden muss.


Neben den technischen Maßnahmen, wie Verschattungen oder Klimaanlagen in Baumaschinen, lässt sich als organisatorische Maßnahme etwa die Expositionsdauer der Sonneneinstrahlung im Arbeitsalltag einschränken. Dennoch zeigt sich, dass in den meisten Fällen noch persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Restgefährdung bestmöglich zu reduzieren. Persönlicher UV-Schutz beinhaltet unter anderem Augenschutz nach EN 166 und EN 172 sowie den Einsatz von UV-Schutzmitteln für Körperstellen, die nicht mit Textilien geschützt werden können, darunter Hände und Gesicht.

UV-Schutz als PSA

Für die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gilt die europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425, die seit April 2018 die vorherige PSA-Richtlinie abgelöst hat. Diese beinhaltet eine Anforderung an PSA zum Schutz der Haut unter anderem gegen UV-Strahlung. Konkret bedeutet das: Hersteller müssen nachweisen, dass die PSA »den größten Teil der Strahlenenergie in den schädlichen Wellenlängen absorbieren oder reflektieren« kann. Sind Kleidungsstücke also mit speziellem UV-Schutz ausgestattet, gelten sie nunmehr als PSA und müssen dementsprechend die relevanten Anforderungen der jeweiligen Verordnung erfüllen. Werden die UV-Schutz-Shirts beispielsweise im Straßenbau eingesetzt, müssen sie zusätzlich als hochsichtbare Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471:2017-03 konzipiert und geprüft sein. Unternehmen sollten darauf achten, nur Schutzkleidung mit entsprechenden Zertifikaten einzusetzen. Auch wird geraten, einen UV-Schutzfaktor von mindestens 50 zu wählen.jvb

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