BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Was ist NEU im Jahr 2023?

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: BG BAU
Von: Jessy von Berg

Das neue Jahr beginnen viele Menschen weltweit mit guten Vorsätzen: Häufig nimmt man sich vor, sich gesünder zu ernähren, mehr Sport zu treiben und sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Aber auch in der Arbeitswelt bringt das neue Jahr zahlreiche Änderungen mit sich. So sind beispielsweise neue Regelungen und Bestimmungen in Kraft getreten, die unter anderem die Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz betreffen. Auch bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ergeben sich Änderungen. Die Redaktion der bauSICHERHEIT hat sich einen Überblick verschafft und informiert über die verschiedenen Neuerungen.

Gerade im Hinblick auf anerkannte Berufskrankheiten, Schulungen, Verordnungen und DGUV-Regeln ergeben sich regelmäßig Änderungen und Ergänzungen, die es zu beachten gilt.

So hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen: Die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) kann Personen betreffen, die über einen langen Zeitraum an ihrem Arbeitsplatz einer hohen Belastung durch Quarzstaub ausgesetzt waren, zum Beispiel Beschäftigte im Erzbergbau und im Tunnelbau sowie in der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung. Für den Nachweis müssen mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahre oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m3 vorgelegt werden. Durch die Empfehlung des Sachverständigenbeirats profitieren nun sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Gutachter von einer einheitlichen und aktuellen wissenschaftlichen Grundlage für die Prüfung der jeweiligen Fälle. Zudem kann die COPD bereits jetzt als sogenannte »Wie-Berufskrankheit« anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Anpassung der POP-Verordnung

Als großes Ziel strebt die Europäische Union (EU) eine Kreislaufwirtschaft an, um nicht nur Ressourcen, sondern auch die Umwelt zu schonen und die Produktionsketten nachhaltiger zu gestalten. Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, müssen die Grenzwerte für Schadstoffe weiter beschränkt werden. Nach einem Beschluss des Europäischen Rates sowie des Europäischen Parlaments wird daher die POP-Verordnung (persistent organic pollutants, also persistente organische Schadstoffe) mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herabsetzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle angepasst. Als neuer Grenzwert für Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze gilt nun 1 mg/kg sowie 40 mg/kg für PFOA-verwandte Verbindungen. Darüber hinaus wurde eine Übergangsklausel festgelegt, die fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine Neubewertung der Lage vorschreibt.

Im neuen Jahr werden unter anderem die POP-Verordnung, das Arbeitsschutzkontrollgesetz sowie die DGUV-Regel 101-019 angepasst und ergänzt. Darüber hinaus müssen Beschäftigte, die mit Isocyanaten arbeiten, ab August 2023 Pflichtschulungen absolvieren, um sich über den sicheren Umgang mit den Stoffen zu informieren.

Für kurzkettige Chorparaffine (SCCP), die dem Flammschutz dienen und beispielsweise in Kabeln, Schläuchen und Dichtungen Anwendung finden, gilt vorerst ein Grenzwert von 1 500 mg/kg. Auch hier wurde eine erneute Überprüfung des Grenzwertes nach fünf Jahren angeordnet.

Erweiterte gesetzliche Grundlagen und Regeln

Bereits zum 19. Dezember 2022 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 3.3 »Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen« bekannt. Diese soll in erster Linie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) konkreter machen. Darüber hinaus dient die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge der frühzeitigen Erkennung von arbeitsbedingten Krankheiten sowie Berufskrankheiten und trägt außerdem dazu bei, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz weiter voranzubringen.

Auch die DGUV-Regel 101-019 »Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln« soll aktualisiert werden und damit die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich der zugehörigen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren. Grundsätzlich steht zudem im Fokus, die Regel inhaltlich und formal auf den neusten Stand zu bringen. Die aktualisierte Fassung erscheint in der ersten Jahreshälfte 2023.

Darüber hinaus wird  das bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz ergänzt: So müssen ab 2026 mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden beaufsichtigt werden. Um die Transparenz zu erhöhen und die Abstimmung zu verbessern, sind die Landesbehörden sowie Unfallversicherungsträger schon ab 2023 verpflichtet, sich die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln. Ausgetauscht werden unter anderem die Bewertungen zur Arbeitsschutzorganisation, die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung sowie Daten zu Feststellungen, Anordnungen und Bußgeldern.

Wer auf der Baustelle arbeitet, ist häufig den »Launen der Natur« ausgesetzt. Daher ist es wichtig, sowohl Kleidung als auch Schuhe den Witterungen anzupassen, um so das Verletzungsrisiko möglichst gering zu halten.

Erforderliche Schulung für Isocyanate

Lacke, Schäume, Beschichtungen oder Klebstoffe aus Polyurethan (PU) sind in nahezu allen Bereichen der Baubranche präsent. Diese enthalten jedoch Isocyanate, die teilweise als giftig sowie krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft sind. Um über die sichere Handhabung dieser Stoffe zu informieren, müssen ab August 2023 Pflichtschulungen über den Umgang mit Isocyanaten absolviert werden. Schulungen von Herstellern sind zumeist kostenpflichtig. Als Alternative bietet die BG Bau für Mitgliedsunternehmen durch einen Freischaltcode auf der Website kostenfreie Onlineschulungen an.

Neuerungen bei der BG Bau

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S), die die bisherigen Mitgliedsnummern ablösen sollen. Durch die Umstellung auf die UNR.S soll der Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung beschleunigt und vereinfacht werden.


Zudem bietet die BG Bau in ihrem Lernportal zum Thema »Die sichere Baustelle« ein neues Schulungsangebot an. Vier animierte Schauplätze in den Bereichen Tief- und Hochbau, Ausbau sowie Instandhaltung und Reinigung bieten die Möglichkeit, interaktiv zu erlernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Onlineschulung beinhaltet über 30 animierte Videos, die Alltagssituationen auf Baustellen widerspiegeln sollen. Laut BG Bau eignen sie sich zum Beispiel ebenso für die Einweisung in die Baustellenbedingungen oder zur Unterstützung bei Unterweisungen.

Sich während der Arbeit schützen

Auch wenn der Winter derzeit vielerorts noch auf sich warten lässt, sollte auf Baustellen dennoch auf passende Ausrüstung geachtet werden. Nasse Flächen, die durch Regen oder schmelzenden Schnee entstehen, stellen ein ernsthaftes Risiko dar, gegen das es sich mit entsprechendem Schuhwerk mit rutschfester Sohle zu schützen gilt. Auch im Hinblick auf die Kleidung sollten Maßnahmen ergriffen werden: Gerade Beschäftigte, die bereits vor der Morgendämmerung auf der Baustelle im Einsatz sind, können sich mit Warnschutzkleidung sichtbar machen und so das Unfallrisiko senken.

Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden beaufsichtigt werden. Bereits ab 2023 sind Landesbehörden und Unfallversicherungsträger verpflichtet, sich die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln.

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