Erforderliche Schulung für Isocyanate
Lacke, Schäume, Beschichtungen oder Klebstoffe aus Polyurethan (PU) sind in nahezu allen Bereichen der Baubranche präsent. Diese enthalten jedoch Isocyanate, die teilweise als giftig sowie krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft sind. Um über die sichere Handhabung dieser Stoffe zu informieren, müssen ab August 2023 Pflichtschulungen über den Umgang mit Isocyanaten absolviert werden. Schulungen von Herstellern sind zumeist kostenpflichtig. Als Alternative bietet die BG Bau für Mitgliedsunternehmen durch einen Freischaltcode auf der Website kostenfreie Onlineschulungen an.
Neuerungen bei der BG Bau
Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S), die die bisherigen Mitgliedsnummern ablösen sollen. Durch die Umstellung auf die UNR.S soll der Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung beschleunigt und vereinfacht werden.
Zudem bietet die BG Bau in ihrem Lernportal zum Thema »Die sichere Baustelle« ein neues Schulungsangebot an. Vier animierte Schauplätze in den Bereichen Tief- und Hochbau, Ausbau sowie Instandhaltung und Reinigung bieten die Möglichkeit, interaktiv zu erlernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Onlineschulung beinhaltet über 30 animierte Videos, die Alltagssituationen auf Baustellen widerspiegeln sollen. Laut BG Bau eignen sie sich zum Beispiel ebenso für die Einweisung in die Baustellenbedingungen oder zur Unterstützung bei Unterweisungen.
Sich während der Arbeit schützen
Auch wenn der Winter derzeit vielerorts noch auf sich warten lässt, sollte auf Baustellen dennoch auf passende Ausrüstung geachtet werden. Nasse Flächen, die durch Regen oder schmelzenden Schnee entstehen, stellen ein ernsthaftes Risiko dar, gegen das es sich mit entsprechendem Schuhwerk mit rutschfester Sohle zu schützen gilt. Auch im Hinblick auf die Kleidung sollten Maßnahmen ergriffen werden: Gerade Beschäftigte, die bereits vor der Morgendämmerung auf der Baustelle im Einsatz sind, können sich mit Warnschutzkleidung sichtbar machen und so das Unfallrisiko senken.
Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden beaufsichtigt werden. Bereits ab 2023 sind Landesbehörden und Unfallversicherungsträger verpflichtet, sich die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln.