Mit dem ADR 2023 laufen nun auch einige Übergangsfristen aus der Vergangenheit aus, wie die Dekra erläutert. So habe man seit dem ADR 2019 beispielsweise die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten auch auf den Absender ausgeweitet. Die Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2022. Vor allem Unternehmen mit ausländischen Unternehmenssitzen, die nur als Absender tätig sind, sollten prüfen, ob nach…