Als Notabstiegsleitern oder Fluchtwege, als Aufstieg für Kontroll- und Wartungsarbeiten, als Zugang für Reparaturen an maschinellen Anlagen oder als Schachtleiter zu Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen: Ortsfeste Leitern kommen in vielen Bereichen zum Einsatz. Neben der Sicherheit spielt auch die Flexibilität bei der Planung dauerhafter Steigleitern eine große Rolle. Bauliche Gegebenheiten erfordern oft individuelle Lösungen. Zusätzlich erwarten Anwender effiziente und kostensparende Installationen.
Das Traditionsunternehmen Krause entwickelt seit mehr als 120 Jahren Steigtechnik und bietet für Zugangsprobleme stets passende Steiglösungen. Mit dem modularen und wirtschaftlichen Baukastensystem der Hessen lassen sich, eigenen Angaben zufolge, selbst komplexe Anlagen in kürzester Zeit montieren. Je nach Bedarf besteht das System aus hochwertigem, leichtem Aluminium oder feuerverzinktem Stahl.
Normgerechte Steigtechnik
Zum Bau von Steig- oder Schachtleitern sind umfangreiche Normen und Vorgaben zu beachten. Die zuletzt geänderte DIN 18799-1 regelt die Vorgaben und sicherheitstechnischen Anforderungen für ortsfeste Steigleitern. Bereits ab einer Gesamtabsturzhöhe von 3 m sind Absturzsicherungen erforderlich. Vorher lag diese Grenze bei 5 m. Ebenso ist nun ein einheitlicher Abstand von 10 m zwischen den Ruhebühnen vorgeschrieben. Dies wurde angepasst, da man in der Anwendung nicht mehr zwischen geübten und ungeübten Personenkreisen unterscheidet. Die Höhe der untersten Sprosse bei ortsfesten Leitern muss in einem Abstand zwischen 100 bis 400 mm zum Boden montiert sein. J