KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Krause-Werk: Neue Norm für fahrbare Arbeitsbühnen

Unfälle mit fahrbaren Arbeitsbühnen bilden auf Baustellen, aber auch im privaten Bereich seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen: Sowohl bei Auf- und Abbauarbeiten sowie bei der Nutzung kommt es immer wieder zu Unfällen. Daher wurde die bisher geltende Norm DIN EN 1004 überarbeitet, um durch neue Vorgaben mehr Sicherheit bei der Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen zu erzielen. Die neue DIN EN 1004-1 ist im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: KRAUSE

Dementsprechend wurde zum einen der Gültigkeitsbereich der Norm erweitert, zum anderen wurden grundlegende Änderungen zur Montage und Statik der Gerüste festgelegt. Während die DIN EN 1004 erst für Gerüste mit einer Standhöhe ab 2,50 m gültig war, findet die überarbeitete Version nun bei allen Produkten dieser Kategorie Anwendung. Zudem müssen Geländer und Verstrebungen nun immer von der darunterliegenden Belagbühne bzw. für die erste Belagbühne vom Boden aus montiert werden. Alternativ sei auch eine Montage durch die Bodenluke der Belagbühne zulässig.

Arbeitsbühnen des Unternehmens Krause ermöglichen grundsätzlich den Aufbau der Geländer von der darunterliegenden Ebene, sodass beim erstmaligen Durchsteigen der Belagbühne immer ein Geländer zum Schutz vor Abstürzen vorhanden ist. Daher könne man die Montage der neu konstruierten Geländerrahmen des »GuardMatic«-Systems einfach von der tiefer liegenden Ebene aus vornehmen. Für maximale Stabilität in der Höhe sorgt die 6-Punkt-Fixierung des Systems mit dem Vertikalrahmen.


Verringerter Abstand

Eine weitere Änderung der Norm findet sich in den Regelungen zu den maximalen Abständen der einzelnen Belagbühnen. War dieser vorher mit maximal 4,00 m festgelegt, darf er nun nur noch 2,25 m betragen, sodass dementsprechend mehr Belagbühnen und Geländer benötigt werden. Krause verringert den Maximalabstand bei eigenen Produkten sogar auf 2,00 m, um den Aufbau der Gerüste noch komfortabler und sicherer zu machen.

Die unterste Belagbühne darf nach der neuen Norm außerdem in einer maximalen Höhe von 3,40 m montiert werden. Dies gilt auch für die zweite Belagbühne, sofern sich die erste in einem Abstand von unter 0,6 m vom Boden befindet.

Innovative Lösungen

Durch an die Normänderungen angepasste Produktinnovationen bietet Krause nach eigener Aussage hohen Komfort bei maximaler Anwendersicherheit. Durch das »GuardMatic«-System werde ein um 45 Prozent schnellerer Auf- und Abbau bei höchster Sicherheit gewährleistet, da insgesamt weniger Einzelteile zu verbauen sind und sich die Bühnen in einem geringeren Abstand zueinander befinden. Das Einhängen der nächsten Belagbühne könne darüber hinaus ohne Hilfsbohle erfolgen. Auch können Werkzeuge und Arbeitsmittel einfach von unten auf die nächsthöhere Ebene gelegt werden. Auf diese Weise lässt sich Anwenderfreundlichkeit mit hoher Sicherheit verbinden.

Auch wenn für gewerbliche Anwender keine Verpflichtung besteht, im Bestand befindliche mobile Arbeitsbühnen nach den angepassten Vorgaben der neuen Norm DIN EN 1004-1 anzupassen oder auszutauschen, müssen die Tätigkeiten und die dazu verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Da der Stand der Technik und der sicherheitstechnische Hintergrund in diese Bewertung mit einfließen, sollten Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen auf die Änderungen der Norm reagieren und entsprechende Anpassungen an ihren Arbeitsmitteln vornehmen.   J

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