BG BAU: Für mehr Schutz vor Kopfverletzungen sorgen

Trotz der Nutzung von Schutzhelmen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen auf der Baustelle. Um das Risiko, welches mitunter auch tödlich sein kann, zu minimieren, gibt die BG Bau zahlreiche Tipps sowie Anreize in Form von Arbeitsschutzprämien-Helmen mit Vier-Punkt-Kinnriemen.

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Immer wieder tragen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen schwere oder sogar tödliche Kopfverletzungen davon, obwohl sie mit Schutzhelmen ausgestattet sind. Der Grund dafür ist, wenn der Unfall geschieht, fehlt der Schutz, weil der Helm verrutscht oder bei einem Sturz abgefallen war.

»Deshalb fördern wir mit unseren Arbeitsschutzprämien Helme mit Vier-Punkt-Kinnriemen. Dadurch können die Unfallfolgen erheblich vermindert werden«, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

Früh reagieren und Schutzmaßnahmen ergreifen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefahren erkannt und mithilfe von Schutzmaßnahmen abgestellt werden, bevor sie die Gesundheit der Beschäftigten schädigen können. So müssen überall dort Schutzhelme getragen werden, wo sich die Beschäftigten den Kopf stoßen können, etwa auf Baugerüsten. Risiken für den Kopf können aber auch pendelnde oder wegfliegende Gegenstände beim Gebrauch von Werkzeugen sein. Weitere Unfallursachen sind herabfallende Teile wie Schrauben, Steine oder schwere Gerüstteile. Schon ein kleines Werkzeug von 300 g erreicht durch die Geschwindigkeit beim Fall aus 10 m Höhe die gleiche Aufprallenergie wie ein 15-kg-Brocken aus einer Höhe von 20 cm.

»Deshalb ist die Arbeit auf der Baustelle ganz ohne Schutzhelm leichtfertig und hat oft tragische Folgen«, betonte Arenz. Zudem entstehen zusätzliche Gefahren für den Kopf, wenn Berufstätige ihre Helme verlieren, weil sie etwa in gebeugter Haltung arbeiten und so ihren Schutz gegen Stöße oder fallende Objekte verlieren.

Hohes Risiko durch Abrutschen des Helmes

Eine weitere Unfallursache ist es, wenn der Helm beim Stolpern oder Rutschen abfällt und die ­Betroffenen mit ihrem Kopf beim Fallen oder beim Aufprall auf dem Boden anschlagen. Ein Blick auf die Zahlen unterstreicht solche ­Risiken. So verzeichnete die BG Bau im Jahr 2017 fast 6 500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Außerdem geht die BG Bau von einer hohen Dunkelziffer kleinerer Unfälle aus, die nicht meldepflichtig sind, weil sie nicht zu Ausfallzeiten führen.

Insgesamt wären viele Unfälle laut BG Bau glimpflicher ausgegangen, wenn die Betreffenden einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen getragen hätten. »Die geförderten Helme haben einen Vier-Punkt-Kinnriemen, bieten einen erhöhten Tragekomfort und bleiben im Falle eines Falles dort, wo sie hingehören – auf dem Kopf«, erklärt Arenz.


Allerdings erfülle ein einfacher Bergsteigerhelm nicht die für Baustellen notwendigen Anforderungen. Vielmehr müsse darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Helme für die Baustellenarbeit geeignet sind. Das heißt, sie müssen nach der Norm für Industrieschutzhelme EN 397 gefertigt sein.

Überall, wo es Gefahren für die Köpfe der Beschäftigten gibt, sind Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsschutzhelme bereit zu stellen. Die Anschaffung geeigneter Helme fördert die BG Bau für gewerbliche Mitgliedsunternehmen durch ihre Arbeitsschutzprämien.    w

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