Eine wesentliche Änderung durch die Reform der EN 131-4 betrifft Gelenkleitern, die als Anlegeleiter in ausgefahrenem Zustand eine Länge von drei Metern überschreiten. Sie müssen nach der neuen Norm mit einer Standverbreiterung beispielsweise in Form einer Traverse ausgestattet sein. Die Länge der Standverbreiterung ist jeweils abhängig von der Leiterlänge, beträgt aber maximal 1,20 m. Der süddeutsche…