Da Hautschutz als Teil des Arbeitsschutzes gilt, sind Arbeitgeber verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu treffen. Dementsprechend sollte das angewendete Hautschutzprogramm immer auf dem neuesten Stand sein. Es empfiehlt sich daher, es regelmäßig auf Aktualität und Plausibilität zu prüfen, denn andernfalls steigt das Risiko, dass defektes oder falsch beschriftetes Equipment…