Peter Greven Physioderm: Was der Wegfall des Unterlassungszwangs für den beruflichen Hautschutz bedeutet

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Seit Anfang des Jahres müssen Beschäftigte nicht mehr ihren Beruf aufgeben, damit eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Durch den Wegfall dieses so genannten Unterlassungszwangs werden die Fallzahlen im Bereich der anerkannten Hautkrankheiten stark ansteigen. In der Folge werden Arbeitgeber künftig noch mehr Wert auf Präventionsmaßnahmen und auf die Umsetzung eines funktionierenden Hautschutzsystems legen müssen. Dabei helfen ihnen professionelle Hautschutzhersteller wie Peter Greven Physioderm (PGP) – vor Ort und digital.  

Mit dem Wegfall des Unterlassungszwangs stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Arbeitnehmer. Bislang war es so: Um in vollem Maße Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen, mussten Versicherte bei bestimmten Erkrankungen die Tätigkeit aufgeben, die nachweislich die Ursache für die Krankheit war. Dazu zählen neben beruflich bedingten Hauterkrankungen beispielsweise auch Atemwegs- oder Bandscheibenerkrankungen. Diese Praxis zulasten der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber nun gekippt. Künftig ist ein Berufswechsel nicht mehr vonnöten, damit etwa eine beruflich bedingte Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Experten erwarten fünfstellige Fallzahlen

Der Unterlassungszwang war der Grund, warum es bislang stets eine große Lücke gab zwischen der Anzahl der Fälle, in denen bei einer Hautkrankheit ein beruflicher Zusammenhang bestätigt wurde – das waren im aktuellen Berichtsjahr laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung 17.121 Fälle – und den letztlich als Berufskrankheit anerkannten Fällen. „Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Anzahl der als Berufskrankheit anerkannten Hautkrankheiten durch die gesetzliche Neuregelung stark ansteigen wird“, sagt Andreas Todtenhöfer, Leiter der Marketingabteilung beim Euskirchener Hersteller PGP. Ein weiterer Treiber für beruflich bedingte Hautkrankheiten dürfte nach Meinung aller Experten das Corona-bedingt häufige Händewaschen und -desinfizieren sein, das die Haut stark belastet. „Im aktuellen Berichtsjahr 2019 hatten wir knapp 400 Fälle, in denen eine Hautkrankheit als Berufskrankheit anerkannt wurde. Wir können davon ausgehen, dass wir künftig auf eine fünfstellige Zahl zusteuern werden“, prognostiziert Hautschutz-Experte Todtenhöfer. Der Kostendruck auf die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften wird durch die wachsenden Fallzahlen steigen. In der Folge werden Arbeitgeber künftig noch mehr als ohnehin schon angehalten werden, ihren Beschäftigten Präventionsmaßnahmen anzubieten, professionelle Hautschutzmittel bereitzustellen und auf die konsequente Umsetzung von Hautschutzplänen zu achten.

Hersteller wie PGP unterstützen Unternehmen dabei gezielt. Das Euskirchener Unternehmen bietet nicht nur ein sehr breites Produktportfolio von Mitteln zum Schutz, zur Reinigung, zur Pflege und Desinfektion der Haut. PGP berät seine Kunden zudem bei allen Fragen zu Hautschutz- und Handhygienekonzepten, schließlich gilt der berufliche Hautschutz ohnehin schon als beratungsintensives Segment der Persönlichen Schutzausrüstung – und auch dies dürfte sich durch den Wegfall des Unterlassungszwangs und durch die Pandemie noch verstärken.


Service und Beratung – digital und persönlich

Wie in allen Lebensbereichen spielt die digitale Komponente auch im beruflichen Hautschutz eine immer größere Rolle. Neben persönlicher Beratung bei der Erstellung von Hautschutz- und Handhygienekonzepten sowie  Hautschutzschulungen vor Ort bietet PGP daher auch eine Vielzahl an Online-Services. Nach dem Hautschutzplan-Konfigurator (www.hautschutzplan.de) ist mit dem Schulungstool ein weiterer Baustein im digitalen Serviceangebot von PGP hinzugekommen. Es ergänzt das umfangreiche persönliche Beratungsangebot von Deutschlands Hautschutzspezialisten Nummer 1. Mit seinem bundesweiten Netz von Hautschutzberatern hebt sich PGP von den Wettbewerbern ab.

Das Schulungstool (www.hautschutzschulung.de) ermöglicht Unternehmen angesichts von zurzeit verordneten Abstandsregelungen, Kontaktbeschränkungen und eingeschränkten öffentlichen Veranstaltungen, die vorgeschriebenen Schulungen auch ohne persönlichen Kontakt durchzuführen. Die Hautschutzverantwortlichen in den Unternehmen können ihren Mitarbeitern ganz einfach einen Link zuschicken, damit sich diese die Schulung online ansehen können. Es gibt verschiedene Module – etwa zum Umgang mit dem Corona-Virus im beruflichen Umfeld. Dabei werden die Nutzer nicht nur zum Thema geschult, sondern können das erworbene Wissen durch einen Test auch direkt überprüfen lassen.

Die Funktionalitäten des Tools sollen schrittweise erweitert werden. Alle Inhalte geben interessant und praxisnah Anwendungstipps und weisen auf die Bedeutung des Hautschutzes hin. Das baut Barrieren ab und schafft ein Bewusstsein bei den Anwendern. Die Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach, positionieren sich als verantwortungsvolle Arbeitgeber und profitieren letztlich auch finanziell durch weniger Hautkrankheiten und die damit verbundenen Ausfallzeiten.

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