Zunächst gilt es, klar zu unterscheiden: Während die tägliche Inaugenscheinnahme vor Benutzung durch eine verantwortliche Person oder direkt durch den jeweiligen Benutzer erfolgen kann, sind die Anforderungen an die regelmäßige Kontrolle strenger. Die formelle Prüfung des Gerüsts, insbesondere nach längeren Arbeitsunterbrechungen oder bei besonderen Witterungsverhältnissen, muss gemäß DGUV mindestens alle sieben Tage durch eine »befähigte Person« erfolgen. Spätestens bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder nach einem Unfall wird deutlich: Wer ein Gerüst nutzt, trägt Verantwortung. Fehlt der Nachweis einer regelmäßigen Prüfung durch eine »befähigte Person«, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes – mit persönlichen Konsequenzen für Unternehmer und Verantwortliche. Eine neue Schulung der Moravia Akademie macht fit für diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Rechtliche Grundlagen
Die fachgerechte Inaugenscheinnahme ist weit mehr als ein flüchtiger Blick nach oben. Sie erfordert fundiertes Wissen über Statik, rechtliche Grundlagen und die aktuelle TRBS 2121. Ob im Hochbau, Dachdeckerhandwerk, Malereibetrieb oder als Architekt – wer ein Gerüst betritt, muss sicherstellen, dass es für den vorgesehenen Zweck geeignet und technisch einwandfrei ist. Die Schulung der Moravia Akademie qualifiziert Teilnehmer gezielt für die rechtssichere Inaugenscheinnahme von Gerüsten. Sie erkennen sicherheitsrelevante Mängel, beurteilen die Eignung eines Gerüsts für den jeweiligen Einsatz und dokumentieren ihre Prüfungen so, dass sie im Ernstfall Bestand haben. Mit einem Zertifikat dokumentieren Teilnehmer ihre Fachkenntnis rechtssicher gegenüber der Gewerbeaufsicht.
Umfassende Inhalte
Wer Gerüste nutzt, sollte sich nicht auf Routine verlassen. Eine qualifizierte Inaugenscheinnahme schützt Mitarbeiter, Unternehmen und Verantwortliche gleichermaßen. Hier leistet das Seminar der Moravia Akademie einen entscheidenden Beitrag. Zunächst einmal geht es inhaltlich um die Rechtsgrundlagen. Hier werden geltende Gesetze und Regelungen wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung genauer beleuchtet. Auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie die DGUV-Schriften spielen eine Rolle. Ebenso wird die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit Schwerpunkt auf die Ermittlung von Absturzgefährdungen und Schutzmaßnahmen vermittelt. Teilnehmer beschäftigen sich außerdem mit der Eignungsprüfung: Hier geht es um die Überprüfung von Belägen, Geländern, Zwischenholen und Bordbrettern. Der letzte Themenblock umfasst schließlich die Dokumentation, also das rechtssichere Führen von Checklisten und die Protokollierung der Ergebnisse. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung für die »Befähigte Person«. Dieser Qualifikationsnachweis ist die Kompetenz zur fachgerechten Prüfung gemäß TRBS 2121.