Mit dem Inkrafttreten der »Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2« haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zulässig sind, was bei Nichtbeachtung im schlimmsten Fall zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann.
Seit der letzten Aktualisierung unterscheiden die TRBS erstmals zwischen der Nutzung der Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz. Wird die Leiter nach Erreichen einer höher gelegenen Ebene wieder verlassen, liegt eine Nutzung als Verkehrsweg vor. Hierfür können sowohl Stufen- als auch Sprossenleitern bis zu einer Höhe von fünf m verwendet werden. Bleibt der Benutzer während der Arbeit auf der Leiter stehen, liegt eine Nutzung als Arbeitsplatz vor. Sprossenleitern sind in diesem Fall nicht mehr zulässig. Obwohl die TRBS 2121-2 kein verbindliches Regelwerk ist, sollte sie von den Betroffenen nicht ignoriert werden. Zwar kann von der Umsetzung der Inhalte abgewichen werden (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), jedoch muss dann die Sicherheit der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gewährleistet sein. Die Neufassung der TRBS 2121-2 könne daher auch als Chance gesehen werden, ein Arbeitsschutzsystem zu etablieren, das die Betriebe durch geringere Ausfallzeiten der Beschäftigten effektiver macht. Krause empfiehlt daher allen gewerblichen Nutzern von Leitern, sich mit den Inhalten der TRBS 2121-2 auseinanderzusetzen.
Leitern mit Stufen und Sprossen im Portfolio
Zwar kann an einer Sprossenleiter eine einhängbare Plattform angebracht werden, um eine für den Benutzer bequeme Stufe zu schaffen. Die Konstrukteure von Krause gehen jedoch noch einen Schritt weiter, denn die »mobile Stufe« muss bei jedem Wechsel der Arbeitsposition wieder eingehängt werden. Gleichzeitig kam die Lösung einer reinen Stufenleiter für viele Leiterntypen nicht in Frage, da große Mehr- und Vielzweckleitern dadurch unnötig schwer werden und den Arbeitsalltag ebenfalls erschweren.
Daher sollen die »Stabilo +S«-Leitern von Krause mit Stufen und Sprossen Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter vereinen. Die entnehmbaren Leiterteile von Schiebe- und Vielzweckleitern können auch in TRBS-konformer Ausführung unabhängig vom Rest der Leiter genutzt werden. Bei wechselnder Nutzung muss keine zusätzliche Leiter angeschafft werden. Erhältlich sind die Leitern als Anlegeleiter, zweiteilige Schiebe- oder Mehrzweckleiter sowie als dreiteilige Vielzweckleiter.