Betreiber von Steigleiteranlagen sind laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, diese instand zu halten und etwaige Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 in Verbindung mit der DGUV-Information 208-032 sieht daher vor, dass Steigleitern regelmäßig durch eine sachkundige Person geprüft werden. Es wird dabei ein Prüfintervall von maximal 12 Monaten empfohlen. Letztendlich werden die Prüffristen jedoch abschließend im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Hierbei spielen insbesondere auch Einflussfaktoren wie Umgebungsbedingungen, Witterung, Material der Steigleiter und Nutzungshäufigkeit eine Rolle. Auch eine eventuell installierte Steigschutzschiene mit zugehöriger persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz muss entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV-Regel 112-198 regelmäßig, empfehlungsgemäß mindestens alle 12 Monate, durch eine sachkundige Person (ausgebildet nach DGUV-Grundsatz 312-906) geprüft werden.
Die Steigtechnik-Experten von Krause verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how bei der Prüfung und Zertifizierung von Arbeitsmitteln. Einen weiteren Vorteil stellt die Prüfung aller Komponenten der Steigleiteranlage (Steigleiter und Steigschutz) aus einer Hand dar. Ein detaillierter Prüfungsbericht zeigt anschließend Handlungsbedarfe auf und eventuelle Lösungsvorschläge werden durch die Krause-Prüfer bereitgestellt. Sie führen detaillierte Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass ortsfeste Leitern herstellerunabhängig den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Dabei werden alle relevanten Sicherheitsaspekte eingehend überprüft, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu reduzieren.
Die Krause Inspect Prüfdienstleistungen umfassen:
+ Prüfung von ortsfesten Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
+ Erstellung einer rechtssicheren Prüfdokumentation
+ Digitale Bestandsaufnahme der Arbeitsmittel
+ Prüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Vollständigkeit und Wirksamkeit
+ Prüfung der Kennzeichnungen und Beschilderungen auf Vollständigkeit
+ Prüfung der Arbeitsmittel auf Übereinstimmung mit dem Prüfbuch
+ Anbringen von Prüfplaketten
Diese Dienstleistungen sind nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine rechtliche Anforderung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen können Unfälle vermieden und die Effizienz der Arbeitsmittel sichergestellt werden. Krause bietet seinen Kunden einen umfassenden Prüfservice, der ihnen hilft, ihre Arbeitsumgebung sicherer und produktiver zu gestalten, wenn im Unternehmen keine Befähigte Person vorhanden oder diese verhindert ist. Durch das Outsourcing der Prüfung von Produkten und Arbeitsmitteln an einen Spezialisten entsteht nur ein minimaler interner Aufwand.