ZARGES: Gefahren beim Arbeiten in der Höhe frühzeitig bannen

Arbeiten unter Zeitdruck, eine kurze Unachtsamkeit, ein falscher Tritt und schon ist ein Unfall passiert. Rund 28 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle zwischen 2009 und 2016 sind nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf Abstürze zurückzuführen. Dabei können bereits im Vorfeld die Risiken durch eine gute Planung, das richtige Equipment und die Kenntnis sowie Einhaltung der bindenden Vorgaben, wie der Betriebssicherheitsverordnung, erheblich minimiert werden.

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Um Risiken bei der Arbeit in der Höhe zu minimieren, sollten beispielsweise Steiggeräte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Entscheidend dafür sind die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DIN-Normen sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften beziehungsweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Leitern als Steiggeräte

Die TRBS 2121 »Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz« enthalten konkrete Maßnahmen, um Abstürze zu verhindern. Die Auswahl der passenden Schutzmaßnahmen verläuft dabei nach dem sogenannten TOP-Prinzip: Demnach kommt eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erst infrage, wenn keine anderen technischen Schutzmaßnahmen oder organisatorische Lösungen möglich sind, wie etwa ein Seitenschutz. Ihre Verwendung wird gesondert in der Gefährdungsbeurteilung bewertet und begründet.

Bis Leitern als Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz oder selbst als Arbeitsplatz genutzt werden können, muss nach der BetrSichV Anhang 2 Nr. 5.1.4. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob nicht eine andere Art von Steiggerät für den Verkehrsweg und die zu erledigenden Tätigkeiten sicherer ist, wie zum Beispiel ein Gerüst, eine fahrbare Hubarbeitsbühne, eine Treppe, eine Rampe oder ein Aufzug. Die TRBS 2121-2 gibt weitere Hinweise für die sicherere Nutzung: Je nach Arbeitshöhe wird die Aufenthaltsdauer auf der Leiter geregelt. Bei einer Standhöhe von über zwei Metern sollten Arbeiten zwei Stunden nicht übersteigen und nur von Stufen oder einer Plattform aus erledigt werden. Plattform- oder Podestleitern bieten in dieser Hinsicht einen sicheren Stand und minimieren das Unfallrisiko entsprechend. Sprossenleitern sollten dagegen nur noch als Verkehrsweg eingesetzt werden.


Hubarbeitsbühnen

Bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen greift die DIN EN 280, die sich unter anderem auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Europäischen Union bezieht. Die entsprechenden Anforderungen sorgen im Einsatz für den erforderlichen Sicherheitsstandard, um Abstürze zu vermeiden. Nach dem Grundsatz 308-002 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind bei fahrbaren Hubarbeitsbühnen Prüfungen in Abständen von maximal einem Jahr vorgesehen. Bei ihnen sind ebenfalls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Risiken und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Insbesondere bei Auslegerbühnen kann der sogenannte »Peitscheneffekt« oder auch »Katapulteffekt« entstehen, wenn der Arbeitskorb weit vom Schwerpunkt der Gesamtkonstruktion entfernt ist und durch Erschütterungen ein starkes Schwenken des Korbs entsteht. Geeignete Schutzmaßnahmen in Form von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz sind daher einzurichten und an geeigneter Stelle am Anschlagpunkt zu befestigen.

Nützliche Alternativen

Neben klassischen Hubarbeitsbühnen, wie beispielsweise Lkw-, Anhänger-, Raupen- oder auch Teleskop-Arbeitsbühnen, sind auch Lösungen auf dem Markt erhältlich, die alle Vorteile einer Leiter (mobil und flexibel) mit dem Sicherheitsstandard der Hubarbeitsbühnen kombinieren und nicht auf eine externe Stromversorgung angewiesen sind. So kann beispielsweise der »LiftMaster U« von Zarges autark von jeglicher Stromversorgung per Muskelkraft betrieben und damit auf eine maximale Arbeitshöhe von 4,3 Metern ausgefahren werden. Der Hebemechanismus erfordert einen geringen Kraftaufwand und die zweiflügelige Sicherungstür ermöglicht außerdem einen leichten Einstieg. Danach sorgen ein Korb mit umlaufendem Geländer und der obligatorische PSA-Anschlagpunkt für eine sichere Auf- und Abfahrt und die Möglichkeit, beidhändig Arbeiten durchzuführen. Anders als herkömmliche Bühnen ist der »LiftMaster« laut Hersteller zudem mobil und leicht, sodass dieser auch auf Böden mit geringer Tragfähigkeit eingesetzt werden kann. Durch die Leichtlaufrollen lässt sich der Lift sehr leicht verschieben und durch seinen engen Fahrradius sogar um 90-Grad-Kurven manövrieren.    J

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