SC Johnson: Wenn die Sonne krank macht

Seit 2015 ist heller Hautkrebs, das sogenannte Plattenepithelkarzinom, unter der Nummer 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. 2018 machte die Erkrankung bereits fast 10 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten aus. Vor allem Menschen, die einen Großteil ihres Arbeitsalltages im Freien verbringen, sind von der Krankheit bedroht. SC Johnson Professional entwickelt Schutzlösungen im Bereich des beruflichen Hautschutzes und empfiehlt Betroffenen, sich mit dem 5-S-Prinzip zu schützen.

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Seien es Bauarbeiter, Dachdecker oder Kanalbauer – zahlreiche Berufsbilder sind durch Sonneneinstrahlung schädlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Bereits ab einem UV-Index von 3 sollten aus Sicht von SC Johnson deshalb UV-Schutz-Maßnahmen ergriffen werden, ein Wert, der häufig auch an sonnigen Tagen im Winter oder Frühjahr erreicht wird. Die Empfehlung von SC Johnson ist, sich pro Tag nicht länger als 15 bis 20 Minuten ohne Sonnenschutz direkter Sonneneinstrahlung auszusetzen. Je nach Hauttyp kann auch schon vorher ein Schutz sinnvoll sein.

Kinderleicht schützen

Je nach Berufsbild variieren die zu treffenden UV-Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich gilt jedoch das 5-S-Prinzip: Schatten suchen (Sonne meiden), Sonnenschutzkleidung tragen, Sonnenschutzprodukt verwenden, Sonnenhut und Sonnenbrille tragen.


Der wirksamste und effektivste Schutz ist laut SC Johnson das Vermeiden von direkter Sonneneinstrahlung. Das kann auch durch veränderte Arbeitszeiten oder Infrastruktur, wie schattenspendende Zelte auf Baustellen, erreicht werden. Bei vielen Berufsbildern ist dies jedoch nicht konsequent möglich. Dort greifen dann andere Maßnahmen: Je mehr Haut von Kleidung bedeckt ist, desto weniger Haut ist der UV-Strahlung ausgesetzt.

Schutzcremes nutzen

Körperstellen, die nicht bedeckt sind, müssen regelmäßig mit einer geeigneten UV-Schutzcreme eingecremt werden. Das Unternehmen empfiehlt für den beruflichen Hautschutz mindestens Lichtschutzfaktor 50.

Außerdem gilt bei UV-Schutzcreme: Viel hilft viel. Pro cm² Haut sollte 2 mg UV-Schutzcreme aufgetragen werden. Das sind etwa drei Teelöffel für Kopf, Hände und Unterarme. Eine UV-Schutzcreme sollte etwa 20 Minuten vor dem Arbeiten in der Sonne aufgetragen und auch regelmäßig erneuert werden.

Experten sind sich einig: Es gibt wirksamen Schutz vor UV-Strahlung. Damit die Zahlen der Verdachtsfälle auf hellen Hautkrebs als Berufskrankheit aber nicht weiter steigen, sollten sich alle Betroffenen an das 5-S-Prinzip halten und ihre Haut schützen.    J

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