Ob nun der braungebrannte, oberkörperfreie Bauarbeiter, der Briefträger, der im kurzärmeligen Hemd in der Sonne unterwegs ist oder der Gärtner, der bei strahlend blauem Himmel arbeitet – das was vor allem für Büroangestellte beneidenswert klingt, kann tatsächlich krank machen.
All diese Berufsgruppen sind im Sommer einer vollkommen unterschätzten Gefahr ausgesetzt- Pro Jahr werden den Berufsgenossenschaften über 6 000 Verdachtsfälle von beruflich bedingtem hellem Hautkrebs gemeldet. Damit steht das Plattenepithelkarzinom (heller Hautkrebs) an unrühmlicher dritter Stelle der Liste der Verdachtsmeldungen. Nur Hauterkrankungen (ca. 21 000) und Erkrankungen durch Lärm (ca. 12 500) sind noch häufiger.
Auf die richtige Dosis kommt es an
Keine Frage, der Mensch braucht Sonne um zu leben, denn erst mithilfe der UV-Strahlen bildet der menschliche Körper den Großteil des Vitamin D, das er benötigt. Zu diesem Zweck reichen aber bereits 10 bis 15 Minuten Aufenthalt in der Sonne aus. Danach werden die UV-Strahlen gefährlich, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Temperaturen sind dabei nicht entscheidend, sondern nur die Intensität der Strahlung: »Auch bzw. gerade im Winter kann die Sonne ungeahnte Strahlkraft besitzen. Grundsätzlich gilt daher die Regel: Lieber zu viel schützen, als zu wenig«, empfiehlt Denis Grobotek, Marketing Director bei SC Johnson Professional. Wer es genau wissen will, kann online, beispielsweise auf den Seiten des Bundesamts für Strahlenschutz, den tagesaktuellen UV-Index abrufen. Bereits ab einem UV-Index von drei empfehlen Experten bei längerem Aufenthalt in der Sonne Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wer letztlich am meisten gefährdet ist
Besonders gefährdet im Arbeitsalltag sind Arbeiter, die sich während ihrer Arbeitszeit viel unter freiem Himmel aufhalten: Neben den auf der Hand liegenden Berufsgruppen wie Bauarbeitern und Landwirten gehören dazu auch Briefträger, Dachdecker, Gärtner, Kurierfahrer und viele weitere. In Deutschland betrifft das ca. 2,5 bis 3 Mio. Menschen. Die Arbeitgeber dieser gefährdeten Berufsgruppen müssen UV-Strahlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als wichtige Gefährdung einordnen und ihren Mitarbeitern geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.
UV-Schutz wirksam machen
Arbeiter, die sich häufig ungeschützt einer starken UV-Strahlung aussetzen, laufen Gefahr ein Plattenepithelkarzinom zu entwickeln. Dennoch wird in den gefährdeten Berufsgruppen der UV-Schutz oft nicht konsequent angewendet.
»Einerseits liegt es daran, dass die krankmachenden Folgen nicht direkt nach der UV-Strahlung auftreten, sondern sich oft über Jahre hinweg entwickeln«, erklärt Denis Grobotek die Ursachen. »Andererseits arbeiten in den gefährdeten Berufsgruppen häufig vor allem Männer, die zu selten ihren Fokus auf ihre Gesundheit legen.«
Um also künftig Arbeiter vor hellem Hautkrebs und UV-Strahlung zu schützen, gilt es für Unternehmen nicht nur die geeigneten Produkte bereit zu stellen, sondern die Mitarbeiter auch zu informieren und zu schulen. Denn wirksamer UV-Schutz lohnt sich für Mitarbeiter und Arbeitgeber. w