KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Krause: Verkehrsweg und Arbeitsplatz in einer Leiter

Sicherheit, Komfort, Ergonomie und die Möglichkeit, flexibel auf unterschiedliche Arbeitssituationen zu reagieren, das möchte Krause mit seinen Steigtechnik-Lösungen bieten. Mit dem Inkrafttreten der TRBS 2121 Teil 2 haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern jedoch einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr erlaubt sind, was bei Nichtbeachtung schlimmstenfalls zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann. Hier bietet Krause eine Lösung mit Verkehrsweg und Arbeitsplatz in einer Leiter.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: KRAUSE

Die TRBS 2121-2 konkretisieren die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und stellen erhöhte Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Leitern durch gewerbliche Anwender. Sie sprechen nicht nur von Leitern im Allgemeinen, sondern unterscheiden zwischen Sprossen- und Stufenleitern sowie der Verwendung als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz.

Eine Nutzung der Leiter als Verkehrsweg liegt immer dann vor, wenn ein höher oder tiefer liegender Arbeitsplatz mithilfe der Leiter erreicht werden soll und die Leiter dabei verlassen wird. Im Gegensatz dazu liegt eine Nutzung als Arbeitsplatz immer dann vor, wenn der Nutzer während der Tätigkeit die Leiter nicht verlässt und die Arbeiten auf der Leiter stehend ausführt.

Die Verwendung einer Leiter als Verkehrsweg ist bis zu einer maximalen Höhe von 5 m möglich. Werden Leitern nur sehr selten als Verkehrsweg benutzt, sind auch Höhen über 5 m zulässig. Bei der Verwendung einer Leiter als Arbeitsplatz sind nach den Regeländerungen nur noch Stufenleitern erlaubt. Im Kern bedeutet die Neufassung der TRBS 21-21 Teil 2, dass sich Anwender, aber eben auch Hersteller und Unternehmer gezielt mit den Rahmenbedingungen auseinandersetzen sollten.

Eine Leiter für alle Einsatzzwecke

Die »Krause Stabilo +S«-Leitern mit Stufen und Sprossen vereinen Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter. Die entnehmbaren Leiternteile von Schiebe- und Vielzweckleitern können auch in der TRBS-konformen Version entnommen und unabhängig vom Rest der Leiter genutzt werden. Bei wechselnden Verwendungsarten muss keine zusätzliche Leiter angeschafft werden.

Alle Aufstellmöglichkeiten, die Krause-Nutzer bereits von den herkömmlichen Sprossenleitern kennen, können mit den jeweiligen TRBS-Leitern wie gewohnt genutzt werden. »Krause Stabilo +S«-Leitern kommen dabei ohne zusätzliche Trittplatten oder nachträglich anbringbare Stufen aus.


Darüber hinaus sind TRBS-Leitern von Krause durch ihre Stufen/Sprossen-Kombination leichter als Leitern mit reiner Stufenausstattung. Die innovative blaue Sicherheits-Breitsprosse sorgt für einen komfortablen Übergang von Sprossen auf Stufen und gewährleistet darüber hinaus die einfache Handhabung beim Auf- und Umbau der Leiter mit dem »Auto-Snap-System«.

TRBS 2121-2 als Chance für die Arbeitssicherheit

Obwohl es sich bei der TRBS 2121-2 generell um keine verbindlichen Rechtsvorschriften handelt, sollten sie von den Betroffenen nicht ignoriert werden. Zwar könne man laut Hersteller von der Umsetzung der Inhalte abweichen (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), müsse dann aber die Sicherheit der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gewährleisten. Passt der Unternehmer die Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten des Regelwerkes an, könne davon ausgegangen werden, dass er die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen erfüllt (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV). Im Vordergrund steht immer, dass der Anwender bestmöglich vor Gefahren während der Arbeit geschützt sein sollte. Gerade hier können Hersteller wie Krause nützliche Tipps liefern und gleichzeitig Hilfestellung bei der Wahl der richtigen Lösungen behilflich sein.   J

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