HB Protective Wear: Schutzbekleidung mit Wiedererkennungswert

Die Schutzbekleidung vieler Mitarbeiter gehört mittlerweile so selbstverständlich zum Auftritt eines Unternehmens wie der Internetauftritt oder die Fahrzeuge. Sie ist die Visitenkarte der Firma, vermittelt Kompetenz und ist für Besucher und Kunden sofort wahrnehmbar. Mit Logos oder Namensemblemen ausgestattet, ist das Outfit am Arbeitsplatz ein wichtiges Wiedererkennungsmerkmal und unterstützt zudem die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen.

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Damit bei der Anbringung von Emblemen und Abzeichen die Sicherheit der PSA-Bekleidung nicht auf der Strecke bleibt und die Normkonformität nicht leidet, müssen hierbei jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden. So wurde mit der seit 2018 geltenden PSA-Verordnung eindeutig geregelt, dass jede nachträgliche Veränderung an einer PSA, die nicht in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Baumusterprüfzeugnis erfolgt, zu einem Erlöschen der Zertifizierung führt. Werden also zertifizierungsrelevante Änderungen an Schutzbekleidung – wie beispielsweise die nachträgliche Anbringung von Emblemen – durch Dritte nicht normkonform und nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt, führt dies dazu, dass die betreffenden Produkte nicht mehr von dem jeweiligen Baumusterprüfzeugnis gedeckt sind und die Zertifizierung damit erlischt.

Zertifizierung beachten

Eine nachträgliche Anbringung von Emblemen auf Schutzbekleidung ist also grundsätzlich nur dann möglich, wenn diese im Rahmen einer Baumusterprüfung zertifiziert worden ist. Deshalb haben PSA-Konfektionäre wie HB Protective Wear ihre Kollektionen so zertifiziert, dass diese mit verschiedenen Emblemvarianten ausgestattet werden können. Dabei verwendet HB ausschließlich Materialien, die erfolgreich eine Zertifizierung durchlaufen haben, damit die zertifizierten Schutzeigenschaften der Bekleidung auch nach der Veredelung weiterhin gewährleistet sind. Je nach Kollektion stehen hier Stickabzeichen, Direkteinstickung, Patch- oder Webabzeichen in unterschiedlichen Größen als Varianten zur Verfügung. Wer also seine PSA oder die seiner Kunden mit Emblemen ausstatten möchte, der sollte auf jeden Fall den Hersteller der PSA ansprechen. Er informiert darüber, was es alles zu beachten gilt.   J


 

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