Ob Wartung, Reparatur oder Instandsetzung: Dacharbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Beschäftigte das Dach sicher erreichen, betreten und dort arbeiten können. Deshalb sollten Eigentümer den Fachbetrieb frühzeitig über besondere Gefahren informieren, etwa über Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen am Gebäude, plant das ausführende Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese beauftragen – beispielsweise ein Gerüst, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln. Für die sichere Ausführung der Arbeiten bleibt das Unternehmen verantwortlich.
»Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden«, ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort u.a. zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.