Wer bewusstlos oder verletzt regungslos im Gurt hängt, ist noch lange nicht in Sicherheit. Durch das bewegungslose Hängen kann es zum sogenannten Hängetrauma (orthostatischer Schock) kommen. Erste Anzeichen können bereits nach wenigen Minuten auftreten, danach kann die Situation lebensbedrohlich werden. Das bedeutet: Die Rettung muss schnell gehen – und sie muss vorbereitet sein. Hier hilft ein Rettungskonzept, in dem klar und verständlich beschrieben ist, was die Mitarbeitenden auf der Baustelle zu tun haben, wenn eine Person in die PSAgA gestürzt ist. Art und Umfang der Maßnahmen leiten sich dabei immer aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn PSAgA eingesetzt wird und ein Absturzunfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber ein Rettungskonzept erstellen. Da der Einsatz von Auffangsystemen genau diese Restgefahr beinhaltet, heißt das in der Praxis: Wer PSAgA nutzt, braucht auch ein Rettungskonzept.
Die fünf Schritte im Ernstfall
Zunächst muss die Eigensicherung erfolgen. Im nächsten Schritt wird Kontakt mit der verunfallten Person aufgenommen und der Notruf verständigt. Im vierten Schritt werden Maßnahmen zur Rettung durchgeführt, d.h., die Person wird aus der PSAgA befreit. Im Anschluss erfolgen Erste-Hilfe-Maßnahmen, bis der Rettungsdienst übernimmt. Entscheidend ist Schritt 4, also die eigentliche Rettung. Damit diese im Notfall wirklich gelingt, muss die passende Ausrüstung griffbereit, vollständig und funktionsfähig sein. Genau dafür gibt es das »ABS-Rettungsfass«, das alles beinhaltet, was für eine Rettung aus der PSAgA benötigt wird. Das Material ist darin leicht zu transportieren und vor äußeren Einflüssen geschützt. So ist die Rettungsausrüstung im entscheidenden Moment nicht verstreut, verwittert oder unauffindbar, sondern einsatzbereit an einem Ort.