Bei der Ladungssicherung tun sich Unternehmer, Fahrzeughalter und Fahrer noch immer schwer. Dabei gibt es kompliziertere Gesetze und Regeln als § 22 der Straßenverkehrsordnung. Demnach sind Ladung und Ladeeinrichtungen »so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm…