Roth Absturzsicherungen Roth: »Rechtssicher in absturzgefährdeten Bereichen«

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Roth Absturzsicherungen

Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen sind mit einem immens hohen Risiko für Leib und Leben, ebenso für die Verantwortlichen in den Unternehmen, behaftet. Dennoch finden wir hier einen Bereich vor, in dem oftmals große Unwissenheit oder auch eine stiefmütterliche Behandlung den Alltag prägen. Wo dies so ist, sollte nach Ansicht von Roth »dringend, schnell und gewissenhaft gehandelt werden«. Der Spezialist für Absturzsicherungen und Dachabdichtungen mit Sitz in Niedernhall-Waldzimmern engagiert sich tatkräftig dafür, auf die Gefahren beim Arbeiten in der Höhe aufmerksam zu machen, und gibt Tipps, was Beschäftigte sowie Unternehmer gleichermaßen berücksichtigen sollten, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.

Das Entwickeln und Implementieren entsprechender Prozesse sollte niemand auf die lange Bank schieben. Ein Rat, der sich daraus ergibt, dass Handlungsweisen, Verantwortlichkeiten und auch Strafen in den verschiedenen Schriften klar geregelt werden. Nicht auszumalen, welche Folgen ein Absturz für den Arbeiter, dessen Familie und Umfeld mit sich bringt. Im Baustellenalltag begegnen Betroffene immer wieder typischen Aussagen, die eine gefährliche Situation gezielt herunter-spielen: »Wir haben das schon immer so gemacht. Bisher ist immer alles gutgegangen« sind da noch die harmlosen Ausführungen, wenn es darum geht, das Thema Sicherheit als »Zeitverschwendung« abzutun.

Eine gefährliche Selbstüberschätzung

Aber mit einem »Seit über 30 Jahren arbeite ich auf Dächern. Ich weiß, was ich tue, und bin fit – mir kann nichts passieren« ist keinem geholfen – insbesondere dann nicht, wenn die Selbstüberschätzung zu schwersten, im schlimmsten Fall sogar tödlichen Verletzungen führt. Mit einer Studie weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAu A) darauf hin, dass mehr als ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle Absturzunfälle sind. Knapp 90 Prozent der tödlichen Dachabstürze geschehen, weil nicht begehbare Bauteile beim Betreten durchbrechen. Über 80 Prozent der tödlichen Abstürze werden hingegen durch organisatorische Fehleinschätzung und Selbstüberschätzung mitverursacht. Fast 60 Prozent der tödlichen Unfälle passieren wiederum ausgebildeten Fachkräften und 50 Prozent der tödlich Verunglückten sind zwischen 50 und 59 Jahre alt und damit die vielbeschworenen »alten Hasen mit jahrzehntelanger Erfahrung«.

Die Verantwortung im Bau tragen

Die Hauptverantwortung in den Betrieben tragen immer Arbeitgebende und die Unternehmensleitung. Es ist jedoch klar, betrachtet man die lange Liste der Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit, dass die UnternehmerInnen sich nicht allein um die Sicherheit der Beschäftigten kümmern können. Daher dürfen sie diese Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten an andere Personen delegieren. Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 müssen diese Pflichtübertragungen jedoch zwingend in Schriftform ausgestaltet werden und bestimmte, definierte Inhalte wiedergeben. Somit ist genau zu regeln, welche Unternehmerpflichten in welchem Umfang übertragen werden, welche Befugnisse der beauftragten Person erteilt werden, wie hoch das Budget ist, über das die beauftragte Person verfügen kann, um die Maßnahmen umzusetzen, sowie welche Überschneidungen es mit benachbarten Verantwortungsbereichen gibt und wie die Zusammenarbeit mit anderen Verpflichteten geregelt ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Qualifikation und Zuverlässigkeit bei der betrauten Person gewährleistet sind.


Weiterbilden und richtig informieren

Fehlen entsprechende Kenntnisse bei interner Delegation, ist zeitnah für die Weiterbildung der beauftragten Person zu sorgen. Weiter ist zu beachten, dass Arbeitgebende durch die Beauftragung anderer Personen nicht von allen Pflichten befreit sind. So verbleiben die Pflichten zur Unterweisung, zur Kontrolle und zur entsprechenden Ausrüstung bei den beauftragten Personen. Ganz allein wird der Arbeitgebende mit der Verantwortung jedoch nicht gelassen. So sorgt der Gesetzgeber in § 13 Arbeitsschutzgesetz, unabhängig von der Pflichtübertragung, für Unterstützung und regelt die besondere Verantwortung von Führungskräften – Personen, »die mit der Leitung des Unternehmens oder Betriebs beauftragt sind«.  

Eine Konsequenz: Die rechtlichen Folgen

Eine Vielzahl von Gesetzen, Normen und Vorschriften ergeben klare Regelungen. Sie beschreiben allgemeine und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung der Absturzsicherung. Darüber hinaus wird auch die Haftung im Falle eines Unfalls geregelt. Zur Ahndung entsprechender Zuwiderhandlungen sind zusätzlich zu den zivil- & sozialrechtlichen Folgen Bußgelder, aber auch Haftstrafen für die verantwortlichen Personen vorgesehen. Zudem gefährdet vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Haftungsübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung. Oftmals empfunden als Einschränkung oder gar Schikane, haben die erlassenen Gesetze, Regeln und Verordnungen stets positive Absichten und sollen vereinheitlichend der Sicherheit der Mitarbeiter dienen. So geben diese Schriften Hilfestellung und erläutern, was genau zu tun ist, um Rechtssicherheit für die Unternehmen, deren Mitarbeiter und Familien zu schaffen. Nützliche Tipps sowie professionelle Schulungen bietet der erfahrene Spezialist für Absturzsicherungen Roth: Das Unternehmen bietet darüber hinaus für Interessierte umfangreiche Beratungen und Risikoanalysen sowie die Installation von Absturzsicherung und Befähigung der Anwender.   J

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