Mangelnde Baustellensicherung hat weitreichende Folgen: Betreten Dritte das Gelände und kommt es in der Folge zu einem Personenschaden, kann dies enorme finanzielle Forderungen nach sich ziehen. Denn der Betreiber der Baustelle ist verpflichtet, den Baustellenbereich so abzusichern, dass von ihm keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies gilt übrigens laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor allem in Bezug auf Kinder.
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht haftet zunächst der Bauherr als Initiator der Baustelle. Generell kann er seine Verkehrssicherungspflicht jedoch auf einen von ihm ausgewählten Bauleiter oder Unternehmer übertragen. Dabei steht er weiterhin in der Pflicht, letztere hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Sicherung zu kontrollieren. Mit »Video Guard Professional« bieten ISG und Maibach Velen eine Lösung, die das Risiko eines Haftungsfalls für alle Beteiligten minimieren soll. Denn nimmt das Bewachungssystem unerwünschte Personen auf der Baustelle wahr, werden diese zunächst über Durchsagen per Lautsprecher aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Geschieht dies nicht, werden weitere Maßnahmen bis hin zur Benachrichtigung der Polizei eingeleitet. Die direkte Ansprache reicht in der Regel aber aus, um insbesondere unbedarfte Personen zum Verlassen des Geländes zu bewegen und diese so vor möglichen Gefahren zu schützen. w