Hymer: Tipps zum richtigen Umgang mit Leitern

Routine kann gefährlich sein – insbesondere dann, wenn sie zur Nachlässigkeit verleitet. Auf Baustellen ist das ein bekanntes Problem. Gerade beim Umgang mit Steigtechnik schleicht sich mit der Zeit eine gewisse Unachtsamkeit ein, was im Fall der Fälle schwerwiegende Folgen haben kann. Daher ist es wichtig, sich die Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Leitern immer wieder vor Augen zu führen. Der Steigtechnikprofi Hymer-Leichtmetallbau hat zu diesem Anlass das bereits bekannte Plakat mit den anschaulich dargestellten »Dos« und »Don’ts« bei der betrieblichen Nutzung von Steigtechnik neu aufgelegt und um aktuelle Vorgaben der TRBS 2121-2 erweitert.

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In vielen Berufen ist die Leiter eine unverzichtbare Arbeitshilfe, die tagtäglich zum Einsatz kommt. Werden Leitern jedoch aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit leichtsinnig eingesetzt, kann es zu Unfällen kommen. »Ein Sturz ist schnell passiert: Der Anwender hält sich nicht richtig fest oder beugt sich zu weit vor. Die Anlegeleiter wird nicht korrekt angelegt und rutscht mit dem Anwender weg. Oder bei der Stehleiter wird die Spreizsicherung nicht ordnungsgemäß gespannt, sodass die Leiter kippelt«, sagt Michaela Weber, verantwortlich für das Marketing bei Hymer-Leichtmetallbau, und geht darauf im nachfolgenden Interview noch einmal genauer ein.

Mit fast 60-jährigem Know-how und anwenderorientierten Lösungen entwickelt das süddeutsche Unternehmen professionelle und praxisorientierte Steigtechnik, die sich eigenen Angaben zufolge besonders durch ein Höchstmaß an Sicherheit auszeichnet. Die intensive Kenntnis der Arbeitsbedingungen der Anwender vor Ort ist für den Steigtechnikproduzenten hierfür eine wichtige Voraussetzung.

Geeignete Leiter finden

»Der erste Schritt für eine sichere Nutzung der Arbeitsmittel ist zunächst die Auswahl einer für die jeweilige Tätigkeit geeigneten und vor allem intakten Leiter«, betont Michaela Weber. In Deutschland trägt ein Unternehmer die Verantwortung dafür, dass die Leitern und Tritte, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, in einwandfreiem Zustand sind. Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen die Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und die Mitarbeiter im Umgang geschult werden. Wie das vorschriftsgemäß umgesetzt wird, vermittelt Hymer-Leichtmetallbau praxisnah im eintägigen, VDSI-anerkannten »Seminar für befähigte Personen für Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. BetrSichV, TRBS 2121-1 bzw. -2 sowie DGUV-Information 208-016 und 201-011« am Firmensitz in Wangen im Allgäu. Die nächsten, bereits jetzt buchbaren Termine finden Anfang kommenden Jahres statt. Ein weiterer Tipp: Im Downloadbereich der Unternehmenswebsite stellt Hymer-Leichtmetallbau mit dem »Prüfbuch für Leitern,
Tritte und Fahrgerüste« zusätzlich praktische Checklisten bereit.


Ein sicherer Umgang

Unter Verwendung der aktuellen Piktogramme, wie sie verpflichtend auf den Steigtechnikprodukten aufgeklebt sind, haben die Leiterspezialisten von Hymer-Leichtmetallbau das seit dem Ersterscheinen im Jahr 2015 stark nachgefragte Plakat neu aufgelegt. Unternehmen aus Industrie und Handwerk können die Plakate kostenfrei per E-Mail an
info@hymer-alu.de anfordern.

Kompakt vermittelt das im Format Din A1 gestaltete Plakat die wichtigsten Hinweise für die sichere Nutzung von Leitern. Ergänzt werden die als »Dos« und »Don’ts« gekennzeichneten Hinweise durch aktuelle Vorgaben der TRBS 2121-2 zur Verwendung von Leitern als Verkehrsweg im Vergleich zur Verwendung von Leitern als Arbeitsplatz. Anhand von Abbildungen führt das Plakat eindrücklich vor Augen, worauf Anwender aus Industrie und Handwerk beim Einsatz achten sollten: Von der Sichtprüfung der Leiter über den Anstellwinkel einer Anlegeleiter bis hin zur Dreipunkt-Methode. Michaela Weber erläutert die wichtigsten Regeln: »Die Dreipunkt-Methode bezieht sich auf das sichere Festhalten beim Arbeiten auf der Leiter. Sie besagt, dass entweder beide Hände und ein Fuß oder beide Füße und eine Hand gleichzeitig Kontakt mit der Leiter haben. Arbeitsmaterialien wie Glühbirnen, Pinsel oder Werkzeuge sollten möglichst in einem Werkzeuggürtel getragen oder in der Ablageschale der Leiter abgelegt werden, damit man sicher steht und sich gut festhalten kann.«   J


Interview

Nachlässigkeit kann auf der Baustelle schwerwiegende Folgen haben, auch und gerade bei der Verwendung von Steigtechnik. Umso wichtiger ist es, regelmäßig auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Bereits seit vielen Jahren widmet sich das Unternehmen Hymer-Leichtmetallbau eben dieser Aufgabe und hat neben professionellen Schulungen sowie Informationskampagnen ein Plakat auf den Weg gebracht, das den sicheren Umgang mit Steigtechnik anschaulich erklärt. Im Gespräch mit bauSICHERHEIT-Chefredakteur Dan Windhorst erklärt Michaela Weber, verantwortlich für das Marketing bei Hymer-Leichtmetallbau, die Hintergründe: »Eine Vielzahl der Unfälle mit Leitern lässt sich auf Fehler bei deren Verwendung zurückführen. Umso wichtiger ist es, Anwender regelmäßig an die korrekte Nutzung der Arbeitsmittel zu erinnern.«

bauSICHERHEIT: Frau Weber, erstmals veröffentlicht wurde das Plakat im Jahr 2015: Was war damals die Intention und wie wurden die dargestellten Empfehlungen vom Anwender angenommen?
Michaela Weber: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsmitteln hinsichtlich korrekter Nutzung, möglicher Gefahrenpotentiale und Arbeitssicherheit zu unterweisen. Dazu zählt auch der Umgang mit Steigtechnik. Erworbenes Wissen verblasst im Laufe der Zeit jedoch immer mehr. Da Leitern in vielen Berufen eine unverzichtbare Arbeitshilfe sind und die Folgen von Arbeitsunfällen mit Steigtechnik oft gravierend sind, wollten wir Unternehmern und ihren Mitarbeitern eine Unterlage an die Hand geben, durch die sie den korrekten und sicheren Umgang mit Leitern regelmäßig vor Augen haben.

bauSICHERHEIT: Ein Grund für die nun erfolgte Neuauflage des Plakats dürften die erweiterten Vorgaben der TRBS 21-21-2 gewesen sein. Was sind die prägnantesten Veränderungen, die damit einhergehen?
Michaela Weber: Zu den wesentlichen Neuerungen der TRBS 2121-2 zählt die Unterscheidung, ob eine Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz eingesetzt werden soll. Wird die Leiter als Verkehrsweg – also als reine Zustiegshilfe – verwendet, dürfen bis zu einer Zustiegshöhe von maximal fünf Metern geeignete Sprossen- oder Stufenleitern eingesetzt werden. Liegt der zu erreichende Arbeitsplatz höher, so muss eine Alternative, zum Beispiel ein Treppengerüst, gewählt werden. Sind Arbeiten vorgesehen, bei denen der Anwender auf der Leiter verweilen muss, so dürfen ausschließlich Produkte verwendet werden, auf denen der Anwender mit beiden Füßen fest auf einer mindestens 80 mm tiefen Stufe oder einer Plattform stehen kann. Die Nutzung einer Leiter als Arbeitsplatz ist außerdem zeitlich reguliert: Bis zu einer Standhöhe von zwei Metern ist die Nutzung uneingeschränkt, bei einer Standhöhe ab zwei und bis fünf Metern nur für den Zeitraum von maximal zwei Stunden erlaubt. Ab einer Standhöhe von fünf Metern muss generell ein alternatives Arbeitsmittel, beispielsweise ein Fahrgerüst gewählt werden. All diese Informationen finden sich nun auch in kurzer, knapper Form auf unserem neuen Sicherheitsplakat.

bauSICHERHEIT: Das Plakat stellt die wichtigsten »Dos« und »Don‘ts« dar: Was sind aus Ihrer Sicht die größten Gefahren bei der Verwendung von Leitern?
Michaela Weber:  Eine Vielzahl der Unfälle mit Leitern lässt sich auf Fehler bei deren Verwendung zurückführen. Die Leiter wird beispielsweise auf unebenem Untergrund oder in einem zu steilen Anstellwinkel aufgestellt und rutscht weg. Oder es wird eine zur kurze Leiter verwendet und der Anwender kann sich nicht mehr richtig festhalten. Werden die Steighilfen leichtsinnig eingesetzt, kann es schnell zu Unfällen kommen. Umso wichtiger ist es, Anwender regelmäßig an die korrekte Nutzung der Arbeitsmittel zu erinnern. Im Austausch mit Kunden stellen wir aber auch immer wieder fest, dass viele Anwender die Bandbreite der Steigtechnik-Produkte und deren Einsatzmöglichkeiten gar nicht kennen. Um Unfälle möglichst zu vermeiden, ist aber nicht nur die korrekte Nutzung des Arbeitsmittels wesentliche Voraussetzung, sondern zunächst auch die Wahl der geeigneten Steighilfe für die jeweilige Tätigkeit. Übrigens bietet auch die Nutzung von geeignetem Zubehör viele Möglichkeiten, die Arbeitssicherheit des Anwenders zu erhöhen.

bauSICHERHEIT: Gibt es noch weitere Kanäle oder Plattformen, über die Hymer-Leichtmetallbau seine Anwender informiert bzw. für das Thema sensibilisiert?
Michaela Weber:  Auf unserer Website zeigen wir Produktfilme, die die korrekte Nutzung ausgewählter Leitertypen erläutern. Wir bieten zudem verschiedene, für den Benutzer hilfreiche Unterlagen zum Download an. Interessierte finden bei uns Dokumente, wie zum Beispiel die Übersicht über geltende Normen, Gesetze und Vorschriften, das Prüfbuch für Leitern und Gerüste oder eine Anleitung zur Auswahl der richtigen Leiter. Auch im direkten Gespräch mit unseren Kunden greifen wir das Thema Arbeitssicherheit im Umgang mit Steigtechnik auf und stehen beratend zur Seite.

bauSICHERHEIT: Verändert hat sich seit 2015 aber nicht nur das Plakat: Auch Ihre Produkte wurden seither weiterentwickelt. Was sind hier aus Ihrer Sicht die wichtigsten Neuerungen der vergangenen Jahre?
Michaela Weber: In den letzten Jahren ist deutlich zu beobachten, dass die Sensibilität der Anwender für das Thema Arbeitssicherheit beim Einsatz betrieblicher Steigtechnik wächst. Zunehmend verschärfte Normvorgaben für Hersteller tragen hier ebenso bei wie klarere Richtlinien für Anwender. Bei der Produktentwicklung legen wir von Hymer-Leichtmetallbau neben der Erhöhung der Anwendersicherheit speziellen Wert darauf, den praktischen Anforderungen der Anwender gerecht zu werden. Ein Beispiel stellen die HYMER-Teleskopleitern 8142 und 4142 dar. Mit der im Juni 2020 veröffentlichten Neufassung der Norm EN 131-4 für Gelenkleitern wird auch für diesen Leitertyp mit einer Gesamtlänge von mehr als drei Metern eine Standverbreiterung gefordert. Da breite Traversen in der Praxis aber unpraktisch sein können, haben wir mit klappbaren Auslegern bereits vor zwei Jahren eine Lösung entwickelt, die der jetzt veröffentlichten Norm entspricht.

bauSICHERHEIT: Am Firmensitz in Wangen bietet Hymer-Leichtmetallbau außerdem Seminare an: Was wird dort genau vermittelt?
Michaela Weber: Gewerblich genutzte Steigtechnik muss in regelmäßigen Zeitabständen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch eine befähigte Person geprüft werden. Im Rahmen unseres 6-stündigen Seminars wird die praktische Leiter- und Fahrgerüsteprüfung geschult. Der Teilnehmer erlangt grundsätzliches Wissen über Leitern und Gerüste und erfährt, welche rechtliche Rahmenbedingungen und Normen relevant sind. Anhand von anschaulichen Beispielen wird der sichere Umgang mit Steigtechnik geübt, die Leiter- und Gerüsteprüfung theoretisch erläutert und das erlangte Wissen in praktischen Aufgaben vertieft. Um die Seminare auch in Zeiten der Corona-Pandemie sicher und verantwortungsbewusst durchführen zu können, halten wir uns strikt an die aktuellen Regelungen beispielsweise hinsichtlich des Sicherheitsabstands und haben die maximale Teilnehmeranzahl entsprechend angepasst. Die neuen Seminartermine für 2021 stehen seit kurzem fest.

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