Hymer: Norm für Fahrgerüste in Kraft getreten

Die für die Fertigung von Fahrgerüsten europaweit geltende Norm EN 1004 wurde in den vergangenen Monaten überarbeitet. Die neue Fassung ist Anfang Februar in Kraft getreten. Neben der Erweiterung des Gültigkeitsbereiches auch auf kleinere Fahrgerüste gelten nun zugunsten einer nochmals verstärkten Anwendersicherheit geänderte Konstruktionsvorgaben, nach denen sich die Hersteller bei der Fertigung der Produkte zu richten haben. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist Ende Januar 2022 müssen neu in den Handel gebrachte Fahrgerüste mit der Kennzeichnung EN 1004 den neuen Vorgaben entsprechen. Hersteller Hymer-Leichtmetallbau hat bereits jetzt normkonforme Produkte im Sortiment.

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Eine der wesentlichen Änderungen der überarbeiteten Norm EN 1004 für Fahrgerüste ist der Gültigkeitsbereich, erläutert Volker Jarosch, Geschäftsbereichsleiter Steigtechnik Serie bei Steigtechnikspezialist Hymer-Leichtmetallbau: »Für uns als Hersteller ist dieser Punkt besonders wichtig. Bisher galt die EN 1004 ausschließlich für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von zweieinhalb Metern. Diese Einschränkung wurde mit der aktualisierten Fassung komplett aufgehoben. Die neue EN 1004 gilt jetzt für alle Produkte dieser Kategorie, also für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von null Metern.«

Überarbeitete Montage-und Statikvorgaben

Ziel der überarbeiteten EN 1004 ist eine bestmögliche Anwendersicherheit. Nach aktualisierter Norm müssen die betreffenden Produkte so konstruiert sein, dass sie auch beim Auf-, Um- oder Abbau einen kontinuierlichen Seitenschutz gewährleisten. Geländerteile und Verstrebungen für die jeweils nächste Lage müssen somit vom Boden aus, von der darunter liegenden Plattform aus oder nach der sogenannten 3-T-Methode »through the trapdoor«, also durch die Durchstiegsklappe der Plattform, aufbaubar sein. Eine weitere Änderung betrifft den vertikalen Abstand zwischen den zu verwendenden Gerüstbühnen, führt Volker Jarosch aus: »Um die Absturzgefahr bei der Montage und Demontage sowie beim Besteigen des Fahrgerüsts zu minimieren, wurde der Abstand zwischen den einzelnen Bühnen auf maximal 2,25 m begrenzt. Die unterste Bühne darf maximal auf einer Höhe von 3,40 m eingesetzt werden.« Auch die Anforderungen an die Statik haben sich mit der Reform der EN 1004 verändert: Zur Erhöhung der Standsicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen und Fahrgerüsten liegen künftig neue Vorgaben für die statische Berechnung vor. »Die neuen statischen Anforderungen können bei Bestandsprodukten eine Änderung des Ballastierungsbedarfs zur Folge haben. Wir empfehlen Hymer-Anwendern daher, sich über unsere Händler oder direkt auf unserer Webseite über mögliche geänderte Vorgaben zur Ballastierung zu informieren und sie bei der Anwendung zu berücksichtigen«, so Volker Jarosch.


Anwenderschutz durch Comfortaufbau

Hymer-Leichtmetallbau hat bei der Konstruktion der Steigtechnikprodukte die Sicherheit und den Komfort der Anwender seit jeher fest im Blick und bietet bereits seit Langem intelligente Lösungen, die auch die neuen Vorgaben der EN 1004 schon vollständig erfüllen, betont Volker Jarosch. Die Fahrgerüste »8472«, »8771«, »8171« und »8371« basieren auf dem »Hymer-Comfortaufbau«. Diese speziell für den intensiven Dauereinsatz gefertigten hochstabilen Fahrgerüste seien für einen sicheren Stand entweder mit Fahrtraverse oder mit den patentierten Bajonett-Auslegern ausgestattet worden, die sich komfortabel vom Boden aus montieren lassen.   J

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