In erster Linie geht es bei multigenormter Arbeitskleidung im Mietservice darum, dass die Schutzfunktion über die gesamte Einsatzzeit der Kleidung gewährleistet bleibt. Zum anderen gilt es, Eigenschaften wie dauerhaften Tragekomfort zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden vor allem Anforderungen an die Nicht-Entflammbarkeit der Imprägnierung gestellt. »Um diese Schutzfunktionen über den gesamten Anwendungszeitraum zu gewährleisten, muss eine fachgerechte Nachimprägnierung mit anschließender normgerechter Prüfung der Imprägnierung erfolgen. Diese stellt die effiziente Abweisung von Chemikalien und den Schutz vor dem Vergrauen der leuchtenden High-Vis-Farben bei Multinormartikeln sicher«, weiß Jan Kuntze, Geschäftsführer von DBL Kuntze & Burgheim.
Schutz gewährleisten
Aktuell fordert die EU einen Verzicht von Fluorcarbon-Ausrüstungen. »Bei dem angestrebten Verzicht auf Fluorcarbonharz-Ausrüstungen ist davon auszugehen, dass es zu einem erhöhten Risiko von Verletzungen im Rahmen von Arbeitsunfällen für die Anwender von Chemikalienschutz- und Multinormbekleidung kommen wird. Das kann niemand – trotz allem Streben nach Nachhaltigkeit – wollen«, so Jan Kuntze. »Doch mit einem fluorcarbonharzfreien Produkt ist bis jetzt nur eine wasserabweisende Wirkung, wie Regenschutz, sicher herzustellen. Herstelleraussagen, dass fluorcarbonharzfreie Produkte auch für Chemikalienschutzartikel funktionieren, kann ich so noch nicht bestätigen. Meiner Beobachtung nach ist die Einschätzung, dass auch fluorcarbonharzfreie Produkte einen ausreichenden Schutz vor Chemikalien gewährleisten, darauf zurückzuführen, dass die Imprägnierung häufig nur durch Anspritzen mit einigen wenigen Wassertropfen geprüft wird und nicht mit dem Spray Rating Tester. Die EU scheint sich nun jedoch darauf geeinigt zu haben, dass als Imprägnierung von PSA, die nicht der Risikoklasse 3 entspricht, nur noch fluorcarbonharzfreie Produkte erlaubt sind.«
Nachrüstung verboten
Zusätzlich weist Jan Kuntze darauf hin, dass die Nachrüstung von Wetterschutzkleidung mit entsprechenden Chemikalien ausnahmslos verboten ist. Denn für diese hydrophobischen Eigenschaften gebe es eine Alternative. Für die Wäscher bestehe die Herausforderung darin, die Textilien wasserdicht zu halten. »Bewähren sich die Alternativen oder werden neue Technologien entwickelt, wird man sicherlich auch den Chemikalienschutz auf PTFA-freie Imprägnierungen umstellen«, vermutet der Geschäftsführer.
Was die allgemeine Beschränkung von PFAS angeht, sagt Kuntze: »Das ist ein sehr breites Verbot, das alle Produkte mit Fluorchemie betrifft. Diese wird es nur noch rund 13 bis 15 Jahre für PSA geben – danach ist der Einsatz in der EU verboten. Aber die Unternehmen müssen klar erkennen, welche Produkte PSA sind und welche nicht. Zum Beispiel: Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen und zur privaten Anwendung gelten nicht als Persönliche Schutzausrüstung! Es wird für diese Produkte also keine Ausnahme der PFAS-Beschränkung geben. Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingung im beruflichen Bereich ist PSA der Kategorie 1. Für diese wird die Ausnahmefrist der PFAS-Beschränkung gelten.«
Bei PFAS handelt es sich um eine Klasse von chemischen Verbindungen, die aufgrund ihrer langlebigen und persistenten Natur in der Umwelt und möglicher gesundheitlicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt besondere Aufmerksamkeit erhalten. Regierungen und Behörden haben Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von PFAS einzuschränken oder zu regulieren, um potenzielle Risiken zu minimieren.