Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der Krane bedient, eine Ausbildung zum Kranführer. Darüber hinaus ist der Unternehmer gemäß der DGUV Vorschrift 52 und dem Grundsatz 309-003 verpflichtet, die Kranführer ortsveränderliche Krane schriftlich zu beauftragen. Eine Schulung wird hier als zwingend notwendig angesehen, da der Kranführer insbesondere beim Wechsel des Aufstellortes für…