Nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft benötigt jeder, der Krane bedient, eine Ausbildung zum Kranführer. Darüber hinaus ist der Unternehmer gemäß der DGUV Vorschrift 52 und dem Grundsatz 309-003 verpflichtet, die Kranführer ortsveränderliche Krane schriftlich zu beauftragen. Eine Schulung wird hier als zwingend notwendig angesehen, da der Kranführer insbesondere beim Wechsel des Aufstellortes für den sicheren Betrieb des Krans verantwortlich ist.
Doch nicht nur in diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit einer Schulung der Mitarbeiter. So gilt u. a. laut Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15 sowie der DGUV Vorschrift 1 §§4 und 15 eine Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht einer Schulung über das sichere Arbeiten mit ortsveränderlichen Kranen, die mindestens einmal jährlich durchgeführt werden muss.
Mit integriertem Testbogen
Damit die Umsetzung als reelle Chance zur Prävention von Unfällen angesehen wird, entwickelt der Resch-Verlag zusammen mit seinen Autoren regelmäßig neue PowerPoint-Präsentationen.
Die Unterweisungs-CD zum Thema »Sicheres Arbeiten mit ortsveränderlichen Kranen« beinhalte daher nicht nur entsprechende Vortragstexte, die sich mit den wichtigsten Aspekten im Umgang mit Kranen beschäftigen, sondern auch einen integrierten Testbogen, der gleichzeitig zur Kontrolle und als Beleg für die durchgeführte Schulung dienen könne. J