TÜV SÜD Akademie GmbH Vorsicht bei Umbau- und Renovierungsarbeiten an älteren Gebäuden

wischen den Jahren 1950 und 1985 wurden rund 4,4 Mio. t Asbest in Deutschland verbaut. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA. Asbest wurde in einer Vielzahl von Baustoffen verwendet. Die Sanierung von Gebäuden mit asbesthaltigen Materialen ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. TÜV Süd rät Eigentümern, Mietern, Bauherren und Handwerkern, vor Umbau- und Renovierungsarbeiten genau hinzuschauen.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: TÜV SÜD Akademie GmbH

Die Herstellung und die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Aber in älteren Immobilien ist noch häufig Asbest vorhanden, z. B. in Wand- und Deckenputzen. So wurden bei einer Untersuchung in der Schweiz an 303 unterschiedlich genutzten Gebäuden aus Baujahren zwischen 1850 und 1980 bei einem Drittel der Gebäude asbesthaltige Putze gefunden. Trotz des geringen Asbestgehalts im Putz (meistens unter 1 Prozent) ergaben Arbeitsplatzmessungen beim Entfernen der Putze hohe Konzentrationen, die von mehreren 100 000 bis zu mehr als 1 Mio. Fasern/m3 Luft reichten.


Gefahren nicht unterschätzen

Grundsätzlich wird zwischen schwach gebundenen Asbestprodukten (z. B. Spritzasbest, Wandputz, Asbestschnüre in Ofentüren etc.) und fest gebundenen Asbestprodukten (Asbestzement) unterschieden. »Besonders gefährlich sind schwach gebundene Asbestprodukte, aus denen Asbestfasern schon durch Erschütterungen, Luftbewegungen oder natürliche Abnutzung freigesetzt werden können«, sagt Johannes Weber, Experte für Untersuchungen von asbestverdächtigen Baustoffen im akkreditierten Werkstoffprüflabor des TÜV Süd in Filderstadt/Stuttgart. Von fest gebundenen asbesthaltigen Baustoffen geht in der Regel keine Gefahr aus, solange die Bauteile intakt sein. »Aber sobald fest gebundene Asbestprodukte mechanisch bearbeitet werden«, so der Experte weiter, »beispielsweise durch Abschleifen, Abbürsten, Bohren, Sägen oder Druckreinigen, gelangen mikroskopisch kleine Asbestfasern in die Umgebung.«

Sanierungen nur durch zugelassene Fachfirmen

Die TÜV-Süd-Experten stellen immer wieder fest, dass Heim- und Handwerker leichtfertig mit den Renovierungsarbeiten an älteren Immobilien beginnen – vor allem jüngere Menschen, die nicht ausreichend über die Geschichte des Baustoffs, die vielen asbesthaltigen Bauprodukte und die massiven gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Fasern informiert sind. »Asbest ist als krebserregender Stoff eingestuft«, betont Johannes Weber. »Bei nicht sachgemäßem Umgang kann es zu unkontrollierten Faserfreisetzungen kommen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Dritten haben.«
Aus diesem Grund müssen Umbau- und Renovierungsarbeiten nach Aussage des TÜVSüd-Experten sorgfältig geplant und bei Asbestbelastung von Fachfirmen ausgeführt werden, die über eine Zulassung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 verfügen. Die TRGS 519 enthält konkrete Vorgaben für den Schutz von Beschäftigten und anderen Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Der unerlaubte Umgang mit Asbest ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitstrafen oder Geldstrafen geahndet werden kann.
»Leider ist es oft nicht möglich, nur anhand des Aussehens oder des Verwendungszweckes eines Bauteils zu erkennen, ob Asbest enthalten ist«, erklärt Johannes Weber. »Für Gewissheit kann hier nur eine Laboranalyse im Labor sorgen.« Dafür müssen die entsprechenden Proben fachgerecht entnommen, verpackt und an ein akkreditiertes Labor gesendet werden. Das akkreditierte Material- und Prüflabor von TÜV Süd in Filderstadt/Stuttgart bietet solche Untersuchungen an, für die ein Rasterelektronenmikroskop eingesetzt wird. 

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