Peter Greven Physioderm GmbH Verschärfte Regelungen für den UV-Schutz

Die jüngst veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten A5.1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin legen fest, dass Schutzmaßnahmen ab einem UV-Index von 3 ergriffen werden müssen. Dazu gehört auch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln für ungeschützte Körperstellen. Der Euskirchener Hautschutzspezialist Peter Greven Physioderm (PGP) führt ein umfangreiches UV-Schutzprogramm. Zudem beraten die Experten und liefern Strategien, wie Unternehmen Mitarbeiter motivieren und Hemmschwellen abbauen können.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Peter Greven Physioderm GmbH

In Deutschland arbeiten rund 7,2 Mio. Menschen vorwiegend im Freien. Für sie alle wächst mit den ersten Sonnenstrahlen das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Denn bereits im Frühjahr nimmt die Stärke ultravioletter Strahlung in unseren Breiten deutlich zu. Allein auf die Monate April und Mai entfällt ein Viertel der jährlichen UV-Bestrahlung. »Für den UV-Schutz gilt deswegen die Faustregel, dass man sich von Ostern bis Oktober schützen muss«, sagt Dr. Susanne Kemme, UV-Schutz-Expertin bei PGP.

Steigende Risiken

Durch den Klimawandel und seine Auswirkungen hat sich die Gefahr, an weißem Hautkrebs zu erkranken, aus vielerlei Gründen deutlich erhöht. Auch deswegen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) reagiert und im August 2025 die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A5.1 vorgelegt. Die verbindlichen Regeln konkretisieren den Arbeitsschutz im Freien und in offenen Arbeitsstätten mit Blick auf Witterungseinflüsse wie UV-Strahlung. »Eine wesentliche Neuerung ist, dass erstmals der UV-Index verbindlich zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen wird«, erklärt Dr. Susanne Kemme. »Ab sofort müssen Arbeitgeber ab einem Schutzindex von 3 dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten Schutzmaßnahmen

gegen die Sonnenstrahlung ergreifen.«

Der UV-Index ist ein Orientierungswert für die schädigende Wirkung natürlicher UV-Strahlung; er wird in ganzzahligen Werten zwischen 0 und 11+ angegeben. Um sich über den aktuellen UV-Index zu informieren, verweist die BAuA beispielsweise auf die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Deutschen Wetterdienstes, auf denen die Werte für viele Orte in Deutschland abgerufen werden können.

Maßnahmen ergreifen

Beim UV-Schutz gilt, wie im Arbeitsschutz grundsätzlich, das »TOP«-Prinzip. Es müssen also zunächst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählt zwingend das Verwenden von »Sonnenschutzmittel für Körperstellen, die nicht durch Kleidung oder Kopfbedeckung geschützt werden können«, wie es in der ASR A5.1 heißt. »Geeignet sind wasserfeste Produkte mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50+), einschließlich ausreichendem UV-A-Filter«.


Umfangreiches Sortiment

PGP führt ein umfangreiches UV-Schutzprogramm und hat für zahlreiche Einsatzgebiete die richtige Lösung im Angebot. Dazu zählt beispielsweise die parfüm- und duftstofffreie Sonnenschutzcreme »Physio UV 50 Plus«, die sehr hohen Sonnenschutz auch unter extremen Bedingungen wie Nässe und Hitze bietet. Die Creme ist extrawasserfest und muss somit nicht gleich wieder neu aufgetragen werden, wenn der Anwender schwitzt. Eine Alternative dazu ist die »Physio UV 50«-Lotion. Die wasserfeste Hautschutzlotion hat einen Lichtschutzfaktor 50, ist parfümfrei und dadurch besonders hautverträglich. Sie zieht außerdem sehr schnell ein. Auch für all diejenigen, die Sprays bevorzugen, hat PGP die richtigen Produkte im Gepäck wie das extrawasserfeste und parfümfreie »Physio UV 50«-Spray.

Beratung inklusive

Profianbieter wie PGP liefern aber nicht nur UV-Schutz-Produkte, sie bieten ihren Kunden auch ein umfangreiches Servicepaket und unterstützen sie mit Unterweisungen, Hilfsmitteln wie Postern und Infokarten oder digitalen Tools. Das baut Hemmschwellen ab und schafft ein besseres Bewusstsein bei den Anwendern. Denn eines der größten Probleme beim Sonnenschutz und beim Hautschutz insgesamt ist, dass Mitarbeitende die Produkte nicht oder falsch anwenden. 
»Die verschärften Regeln nehmen die Arbeitgeber noch stärker in die Pflicht, als sie es ohnehin schon sind«, ordnet Dr. Susanne Kemme ein. Zu den Pflichten gehören die Unterweisungspflicht und das Bereitstellen geeigneter Sonnenschutzmittel. »Gleichzeitig werden aber auch die Beschäftigten ausdrücklich eingespannt, indem ihre Mitwirkungspflicht betont wird.« Die UV-Schutz-Expertin erwartet, dass die neue Regelung den UV-Schutz auf der Agenda der Berufsgenossenschaften noch weiter nach oben schiebt, verstärkte Kontrollen eingeschlossen.

Firmeninfo

Peter Greven Physioderm GmbH

Procter-&-Gamble-Str. 26
53881 Euskirchen

Telefon: +49 (22 51) 77 617 - 0

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