Mit Blick auf den hohen Kostendruck scheint es nach Aussage von Chris Franke für viele Unternehmen verlockend zu sein, bei der Ersten Hilfe den Rotstift anzusetzen – so auch bei Erste-Hilfe-Koffern. Das Ergebnis sei nicht selten der Griff zur preiswerten Alternative. Wichtig ist, dass die Füllung des Koffers die Norm nach DIN 13 157 erfüllt und der geforderten Qualität gerecht wird. »Wenn man selbst verletzt sind, will niemand ein Pflaster benutzen, das sich schon nach zehn Minuten wieder ablöst oder dessen Klebstoff Allergien auslöst«, so Chris Franke und fügt zudem an: »Wenn es schon zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt, dann soll die Person so schnell wie möglich wieder gesund werden und keine Spätfolgen davon tragen.« Gleichzeitig gilt es,t das Erste-Hilfe-Material zu prüfen, um wirkungsvoll Hilfe leisten zu können. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu prüfen ist. Die Prüfungen müssen dokumentiert werden und dienen im Schadensfall als Nachweis.
Inventur alle sechs Monate
Unternehmen, in denen Beschäftigte durch mangelhafte Erste-Hilfe-Organisation zu Schaden kommen, haben laut Franke mit erheblichen Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. »In der Praxis hat es sich bewährt, mindestens alle sechs Monate eine Erste-Hilfe-Inventur zu machen«, so Franke. Generell gilt die Regel, dass im Falle eines Erste-Hilfe-Einsatzes das entnommene Material sofort wieder aufgefüllt werden soll. In der Praxis erfolge dies nach Angaben von Franke aber häufig nicht. Bei sterilen Verbandstoffen ist zudem das Ablaufdatum zu überprüfen. »Wenn Sie die Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandschränke nach der Inventur mit einem Prüfsiegel oder einer Plombe versehen, können Sie beim nächsten Mal auf einen Blick erkennen, ob zwischendurch Material entnommen wurde. Das spart Zeit und Geld«, rät Franke.
Sicherheitsexperte Kroschke hat eine neue Erste-Hilfe-Koffer-Serie ins Sortiment aufgenommen. Die »Basic«-Koffer, so Franke, seien ideal als Grundausstattung geeignet, um im Arbeitsalltag langfristig aufgestellt zu sein. Nach Aussage des Herstellers sollen derartige Erste-Hilfe-Koffer nicht mehr als 100 m oder maximal eine Geschosshöhe auseinander liegen. Bei mehreren Gebäuden oder großen Entfernungen sei es laut Kroschke daher besser, einen großen Verbandkasten durch zwei kleine zu ersetzen. Ab 1 000 Beschäftigten – in Betrieben mit besonderen Gefahren oder Unfallrisiken schon ab 100 Beschäftigten – müsse zusätzlich ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden. w