BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Arbeiten unter null: Baustelle trifft Winter

Eisige Temperaturen, rutschige Flächen und schlechte Sicht: Wer im Winter draußen arbeitet, ist höheren Gesundheits- und Unfallrisiken ausgesetzt. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zeigt, wie sich die Gefährdungen minimieren lassen, damit Beschäftigte auch bei Minusgraden sicher arbeiten können und gesund bleiben.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: BG BAU

Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau, betont: »Sicherheit im Winter ist kein Zufall. Kälte, Schnee und Dunkelheit erschweren den Arbeitsalltag auf Baustellen, und sie können nicht nur zu mehr Unfällen führen, sondern auch die Gesundheit belasten. Niedrige Temperaturen beeinflussen zudem die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, was die Sicherheit der Beschäftigten zusätzlich gefährden kann. Wichtig ist, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Schon kleine Maßnahmen, wie klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und Aufwärmzeiten, verhindern Unfälle und reduzieren Gesundheitsrisiken.«

Gefährdungsbeurteilung definiert Maßnahmen

Die BG Bau rät Unternehmen, Baustellen frühzeitig auf die Witterungsbedingungen im Winter vorzubereiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ermittelt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört z. B. eine ausreichende Beleuchtung: Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten »ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung« benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.

Auch die Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz sind regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen zu befreien. Verkehrswege müssen befestigt und entwässert werden. Dafür eignen sich z. B. Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten ist für einen rutschfreien Untergrund zu sorgen. Ganz besonders ist auf die Sicherung von nicht durchtrittsicheren Lichtbändern auf Dächern zu achten. Diese sollten abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und so zur Absturzfalle werden können.


Außerdem gilt es, Fahrzeuge winterfit zu machen: Dazu gehören Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen im Fahrzeug. In bergigen Regionen ist zusätzlich der Einsatz von Schneeketten ratsam.

Gesundheit der Mitarbeiter schützen

Um sicherzustellen, dass die Beschäftigten gesund bleiben, rät die BG Bau für warme Pausenräume und Toiletten zu sorgen. Beheizte Aufenthaltsräume bieten beispielsweise die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren und sich zwischendurch aufzuwärmen. Gemäß Technischer Regel für Arbeitsstätten »ASR A3.5 Raumtemperatur« sind für Pausenräume und Toiletten 21 °C erforderlich. An besonders kalten Tagen sollten außerdem bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Wenn möglich, sollten sich Beschäftigte bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche, z. B. ins Gebäudeinnere oder in eine beheizte Fahrerkabine, verlegen. Beschäftigten sollten regelmäßige Arbeitsunterbrechungen und Pausen zum Aufwärmen ermöglicht werden.

Ebenso betont die BG Bau, wie wichtig witterungsangepasste Bekleidung ist: Sie bietet Beschäftigten am Bau Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen kann beim Arbeiten im Freien auch Thermounterwäsche sinnvoll sein. Für Kälte- und Wetterschutzkleidung ist gemäß DGUV Vorschrift 1 »Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention« der Arbeitgeber zuständig.

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