„Unternehmer sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, aus denen man entsprechende Maßnahmen ableiten kann. Dazu zählt etwa die Erstellung eines Hitzeschutzplans. Zudem sollten Sonnenschirme, Markisen oder Fensterverdunklungen vorhanden sein. Um auf Hitze zu reagieren, kann man die Arbeitszeiten flexibel gestalten, längere Mittagspausen vorgeben oder die Tätigkeiten, wenn möglich, so einzuteilen, dass diese im Schatten ausgeführt werden können. Unternehmen sollten auch Getränke kostenlos bereitstellen und UV-beständige Kleidung mit langen Hosen, luftdurchlässigen Oberteilen mit langen Ärmeln sowie Kopfbedeckungen mit breiten Krempen zur Verfügung stellen. Zudem sollten die Mitarbeitenden Sonnenschutzbrillen tragen und Sonnenschutzmittel benutzen“, so Angelika Müller. Generell sollten Mitarbeiter darauf achten, sich zur Mittagszeit nicht ungeschützt der Sonne auszusetzen. Auch gehe es darum, dass Mitarbeiter beim Überschreiten von bestimmten Temperaturen in manchen Bereichen ihre Arbeit nicht mehr effektiv verrichten können bzw. gefährdet sind. „Deshalb sollte man darüber nachdenken, entsprechend Gleitzeit und Überstundenregelungen zu vereinbaren“, so Angelika Müller weiter.
Zwar gebe es kein „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz, aber die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben vor, dass bei Außentemperaturen über 26 Grad Celsius spezielle Maßnahmen ergriffen werden sollen. Dazu zählen unter anderem effektive Steuerungen des Sonnenschutzes und der Lüftung sowie die Reduzierung der thermischen Lasten. Das bedeutet, dass man elektrische Geräte, die Wärme abgeben, nur bei Bedarf betreiben sollte. Grundsätzlich sollte man morgens lüften, so lange es kühl ist, Ventilatoren benutzen, die Arbeitszeit flexibel anpassen und die Bekleidungsregeln lockern. Steigt die Lufttemperatur in einem Raum auf über 35 Grad, dann ist das Arbeiten, wenn keine technischen Maßnahmen zur Verfügung stehen, in dieser Zeit dort nicht möglich.
Für die AST Arbeitssicherheit und Technik ist der Schutz der eigenen Mitarbeiter ein wichtiger Faktor. Angelika Müller erklärt: „Unser Firmengebäude ist gedämmt und bietet nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer entsprechend Schutz. Mit einem Lüftungskonzept regeln wir, wann in welcher Form gelüftet werden muss. Zudem haben wir eine automatisierte Beschattungsanlage, die in Abhängigkeit von Temperatur und Sonneneinstrahlung arbeitet. Wenn Mitarbeiter im Sommer im Freien auf unserem Übungsgelände Campus M unterwegs sind, ist für ausreichend Schatten zwischen den Gebäuden gesorgt. Zudem stellen wir langärmlige UV-Schutzkleidung, Nackenkühlbänder sowie ausreichend gekühlte Getränke bereit.“