Alinotec: Rundumschutz durch moderne Sicherheitstechnik

Einbrüche auf Baustellen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Entwendung und Beschädigung von Baugeräten oder Materialien und der Diebstahl von Treibstoff erschweren den gesamten Bauprozess und führen im schlimmsten Falle sogar zum Baustopp. Sicherheitstechnik und ein individuelles Überwachungskonzept wie der »Alinotec VideoTower« wirken dieser Problematik entgegen.

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Ob für den Hochbau, Ingenieurbau, Straßenbau oder jeden anderen Baustellentypen: Die »Alinotec VideoTower« sind flexibel einsetzbar. Aufgrund der fünf hochauflösenden Kameras, welche individuell konfigurierbar sind und laut Hersteller Strecken von mehr als 200 m absichern können, ist ein Unterlaufen der »VideoTower« nicht möglich. Der Überwachungsbereich und die Kamera-Ausrichtung können dabei auch aus der Ferne flexibel verändert werden.

Die mobilen Kameratürme sind in verschiedenen Überwachungs-Szenarien einsetzbar: Zum einen in der Schwerpunktüberwachung, bei welcher besonders schützenswerte Bereiche abgesichert werden (beispielsweise Lagerplätze). Zum anderen in der Grenzabsicherung, die zur Überwachung der gesamten Grenze des Bauobjektes eingesetzt wird. Dadurch wir ein maximales Maß an Sicherheit erzielt.


Digitale Plattform

Als zusätzliches Feature bietet der »VideoTower« eine digitale Plattform für die Videodokumentation Ihres Bauvorhabens. Diese ermöglichen Baufortschritts-Überwachung, Bautagebuch, Live-Zugriff und die Zeitsteuerung des Systems. Geboten wird überdies laut Hersteller auch ein Service: Dieser umfasst die Planung und Projektierung, die Anlieferung und Konfiguration der Türme sowie folgend die Aufschaltung auf der 24 / 7 besetzten Leitstelle. Darüber hinaus behält das Unternehmen die Systeme rund um die Uhr im Blick und prüft fortlaufend die Funktionalität aller Komponenten.

Ist das System im Alarm-Modus, wird bei Betreten des Grundstücks durch die KI-basierte Analyse-Software in Echtzeit ein Alarm ausgelöst und an die Leitstelle übertragen. Dort stellen die Mitarbeiter fest, ob es sich um einen Fehlalarm oder um einen wirklichen Alarm handelt. In letzterem Fall wird unverzüglich der hinterlegte Interventionsplan eingeleitet. In diesem ist die nächste Polizeidienststelle hinterlegt, der ein verifizierter Einbruch (gem. §242 u. §243 StGB) gemeldet wird. Somit ist ein priorisiertes Ausrücken unter Blaulicht möglich. Zusätzlich kann durch die Leitstelle eine Sirene zugeschaltet werden, die die Eindringlinge in die Flucht schlägt.   J

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