Team Direkt: Übergangsfrist für A-Staubfraktion endet - Was ist jetzt zu tun?

Zum Jahreswechsel endet die bislang geltende Übergangsregelung für die A-Staubfraktion auf Baustellen. Ab Januar gilt dann der 2014 abgesenkte ­Grenzwert von 1,25 mg/m³ verbindlich für alle Gewerke. Tim-Olaf Böl, Seminarleiter »Staubfreies Arbeiten« beim Fachhandwerkvertrieb Team Direkt, erklärt, welche Maßnahmen Handwerksbetriebe jetzt ergreifen müssen.

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Nicht immer ist Staub auf der Baustelle sichtbar – und das macht ihn gefährlich für die Atmungsorgane. Denn oft besteht er nur aus winzigen Partikeln, die zwar eingeatmet, aber nicht wieder abgehustet werden können. Solche Stäube (A-Stäube) gelangen tief in die Lungenbläschen (Alveolen). Dort lagern sich die gerade einmal 2,5 µm kleinen Partikel ab und können das Gewebe dauerhaft verändern. Schwere Atemwegs- und Lungenerkrankungen sind die Folge.

Deshalb hat der Gesetzgeber sogenannte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt, die seit Inkrafttreten der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 im Jahr 2014 gültig sind. Der Grenzwert für A-Stäube wurde auf 1,25 mg/m³ abgesenkt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betriebe den alten Wert von 3 mg/m³ zwar noch bis Ende 2018 erreichen, aber ab dem neuen Jahr ist Schluss damit: Ab Januar 2019 gilt für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube.

Staubwerte prüfen

Die meisten Handwerksbetriebe werden feststellen, dass sie diesen Grenzwert nicht erreichen, ohne intensive technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ziel dieser Maßnahmen ist, die Staubexposition zu mindern und Mitarbeiter zu schützen.

Handwerksbetriebe müssen also spätestens jetzt das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen kritisch unter die Lupe nehmen. In einem ersten Schritt gilt es, die im Betrieb vorliegende Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren zu überprüfen. Hierfür lohnt ein Blick auf das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, die Expositionsszenarien oder auf andere Hinweise der Hersteller. Dort finden sich häufig Angaben zum Staubungsverhalten. Wer keine Angaben findet, muss die Staubkonzentration mit speziellen Staubmessgeräten messen.


Hilfsmittel einsetzen

Wer die Staubkonzentration auf seiner Baustelle kennt, kann handeln. Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Um die neuen Grenzwerte einhalten zu können genügt dies aber nicht. Es müssen technische Hilfsmittel eingesetzt werden. Solche Lösungen sind Bau-Entstauber, Luftreiniger, Vorabscheider, Absaugbohrer und abgesaugte Handmaschinen.

In der Praxis wird sich wohl eine Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen durchsetzen, um die Grenzwerte einzuhalten. Bau-Entstauber sehen zwar aus wie herkömmliche Staubsauger, mit ihren leistungsstarken Filtern erfüllen sie aber die Voraussetzungen der Staubklasse M, sodass sie bei mineralischem Staub eingesetzt werden dürfen. Außerdem sind sie geeignet zum Aufsaugen von bleihaltigen Stäuben, Holzstaub und Mineralwolle. Da Bau-Entstauber direkt mit den handgeführten Maschinen verbunden werden können, lässt sich Staub direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen.

Schadstoffe filtern

Allerdings reichen Absauggeräte, insbesondere bei umfangreichen Abbrucharbeiten, nicht immer aus. Zum Beispiel können grobe Teile zu Boden fallen, Staub verursachen und den Grenzwert überschreiten. Deshalb müssen zusätzlich Abschottungsmaßnahmen eingesetzt werden. Letztere verhindern die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus und ihre hohe Filterleistung (HEPA 13) filtert Schadstoffe aus der Luft heraus.     m

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