Schwarzarbeit geht auf Kosten aller

Schwarzarbeit hat gravierende Folgen für die Wirtschaftskraft, für die Gesellschaft und für Unternehmen, die legal agieren und sich durch die Schattenwirtschaft in ihrer Existenz bedroht sehen. Trotz anhaltender Corona-Pandemie und damit erschwerten Kontrollbedingungen konnte der Staat allein 2020 über 100 000 Strafverfahren und rund 57 000 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang einleiten. Dabei wurden Schäden in einer Gesamthöhe von rund 816 Mio. Euro festgestellt.

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Von: Dan Windhorst

Aber Schwarzarbeit hat viele Facetten: Da geht es in erster Linie um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und klassische Steuerhinterziehung. Es geht aber auch um Leistungs-missbrauch und Leistungsbetrug: So müssen Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld jedes Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitteilen. Tun sie dies nicht, wird eine Leistung zu Unrecht in Anspruch genommen.

Vom Zoll unter die Lupe genommen werden aber auch Verstöße gegen die Mindestarbeitsbedingungen: Seit Beginn des Jahres beträgt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns laut Bundesfinanzministerium 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dazu kommen branchentypische Mindestarbeitsbedingungen. Wer hier gegen die Lohnuntergrenze verstößt, darf mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Eine Besonderheit der vergangenen Jahre ist laut Bundesfinanzministerium außerdem die organisierte Schwarzarbeit: Hier spricht das Ministerium unter anderem von aktiven Banden, die sich europaweit bestens vernetzt und organisiert haben. Sie arbeiten oftmals abgeschottet und gehen professionell ans Werk. Verursacht werden dadurch hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden. Gleichwohl sind seriöse Mitbewerber betroffen: Jedes Unternehmen, das wiederum legal agiert, zieht den Kürzeren und muss gegen die unlauteren Wettbewerbsvorteile ankämpfen. Nicht selten hat das in diversen Handwerksbranchen immer wieder Existenzen hart arbeitender Kleinunternehmen und Mittelständler bedroht.

Gesetz gegen  die illegale Beschäftigung

Mitte 2019 wurden zahlreiche gesetzliche Maßnahmen beschlossen, um dem Problem entgegenzutreten. So kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unter anderem bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf sogenannten Tagelöhnerbörsen, auf Online-Dienstleistungsplattformen oder in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Beschäftigung nur vorgetäuscht wurde, bereits deutlich aktiv werden. Und auch in Sachen ausbeuterische Arbeitsbedingungen wurde die FKS mit neuen Prüf- und Ermittlungskompetenzen ausgestattet, um es Tätern schwerer zu machen.


Der gesamten Branche einen Gefallen tun

Wer Schwarzarbeit betreibt, riskiert aber nicht nur empfindliche Strafen, sondern schadet gleichzeitig einer ganzen Branche. Hinzu kommt, je häufiger Schwarzarbeit aufkommt, desto energischer wird die Gegenwehr. Gerade dann, wenn Betriebe rechtskonform arbeiten und sich nichts zuschulden kommen lassen, sind Überprüfungen durch den Zoll nicht nur lästig, sondern auch zeit- und damit geldraubend. Der Staat, aber auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) rufen daher seit Jahren dazu auf, die »schwarzen Schafe« gemeinsam zu bekämpfen und Verdachtsfälle direkt zu melden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf Kontrollen vorbereitet zu sein: Um allen Beteiligten viel Zeit und Aufwand zu ersparen, lohnt es sich, alle notwendigen Unterlagen parat zu haben und souverän zu reagieren, damit der Geschäftsbetrieb so wenig wie möglich gestört werden muss. Gedacht werden sollte unter anderem an die Lohn-, Melde- und Aufzeichnungsunterlagen, Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Angaben zur Entlohnung oder die Personalien der Mitarbeiter.   J

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