Rothlehner: Nützliche Helfer für sicheres Arbeiten in der Höhe

Arbeitsbühnen, Leitern oder Gerüste. Je nach Einsatzgebiet eignen sich diese Hilfsmittel für effiziente und vor allem sichere Höhenarbeiten. Die Vorteile einer Arbeitsbühne kommen sicherlich bei kürzeren Standzeiten zum Tragen, wenn ein Objekt punktuell angesteuert werden soll, sowie bei Einsätzen in schwer zugänglichen Bereichen und unwegsamem Gelände, wo das Aufstellen eines Gerüstes nicht möglich ist.

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Arbeitsbühnen sind eine zeit- und kostensparende Lösung, wenn es um anspruchsvolle und sichere Einsätze in großen Höhen geht. Die Rothlehner Arbeitsbühnen GmbH ist seit 40 Jahren tätig in Vertrieb und Service aller gängigen Typen von Hubarbeitsbühnen. Das Produktprogramm reicht von Anhänger-Arbeitsbühnen bis 30 m über Selbstfahrer, Scherenbühnen und besonders kompakte und leichte Spezialgeräte mit 75 cm Durchfahrbreite bis hin zu einfach zu bedienenden Lkw-Arbeitsbühnen mit bis zu 36 m Arbeitshöhe und diversen Aufbauvarianten.

Neben den genannten verschiedenen Neugeräten sowie Lager- und Vorführgeräten bietet Rothlehner auch laufend Gebrauchtgeräte diverser Hersteller und Gerätetypen an. Die Investition in ein eigenes Gerät rechnet sich erfahrungsgemäß bereits ab 2 bis 3 Einsätzen pro Monat.

Braucht man einen Führerschein für Arbeitsbühnen?

Kurzum: Es gibt keine Führerscheinpflicht für Hubarbeitsbühnen-Bediener. Es gilt allerdings die Pflicht der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter in die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ausreichend zu unterweisen – nachzulesen in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV § 9 sowie §12 des Arbeitsschutzgesetzes.

Damit Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen können, gibt es folgende Möglichkeiten: erstens IPAF-Schulungen mit PAL-Card für Bediener und Einweiser entsprechend ISO18878. Zweitens Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hub-arbeitsbühnen nach DGUV/BGG.

Der Vorteil der Ausbildung nach IPAF mit PAL-Card ist die internationale Anerkennung. Die Befähigungsnachweise nach der Ausbildungsrichtlinie DGUV Grundsatz 308-008 werden in der Regel nur im Geltungsbereich deutscher Berufsgenossenschaften anerkannt.       D


 

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