Nürnberger Versicherung: Sicherheit am Bau - »Die Mitarbeiter müssen mitspielen«

Die Baubranche gilt aus gutem Grund als risikoreiches Gewerbe und unterliegt deshalb strengen Auflagen, Richtlinien und Vorkehrungen. Aber all das macht aus Sicht von Dominik Stadelbauer, Experte der Nürnberger Versicherung, nur dann Sinn, wenn zuverlässige Versicherungslösungen existieren und die Mitarbeiter ebenfalls ihren Beitrag zu mehr Sicherheit am Bau leisten.

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Es gibt nur wenige Branchen, die so vielen Gefahren ausgesetzt sind wie die Baubranche. Um das Risiko für Arbeitsunfälle zu minimieren und die Belegschaft zu schützen, ist es wichtig, mögliche Risiken zu kennen. »Zu den größten Gefahren zählt zum Beispiel das Arbeiten in der Höhe und die damit verbundene Absturzgefahr etwa von Gerüsten, Leitern oder Dächern«, warnt Dominik Stadelbauer.

Aber auch herabfallende Gegenstände oder Materialien können schwere Verletzungen verursachen. Hinzu kommt das Hantieren mit leicht entzündlichen oder giftigen Gefahrenstoffen sowie Lärm, der ohne Ohrenschutz zu Lärmschwerhörigkeit führen kann. Gleichzeitig spielt die hohe körperliche Belastung eine Rolle: Falsches Heben und Tragen von schweren Lasten schadet Wirbelsäule und Gelenken und führt nach Ansicht des Versicherers oft zu Rückenschmerzen. »Nicht ohne Grund zählen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeitstagen«, ergänzt Stadelbauer. Nicht zuletzt sind Witterung und ein hoher Zeit- und ­Termindruck zusätzliche Risikofaktoren.

Konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz finden

Unabhängig der Branche, schreiben das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zum Arbeitsschutz vor. »Sie verpflichten den Arbeitgeber, erforderliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu treffen und enthalten Regeln für die Sicherheit beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsplatzes«, erklärt Stadelbauer. Dazu gehöre die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung der daraus resultierenden Maßnahmen. »Hilfe bei der Erstellung finden Arbeitgeber bei den Aufsichtsbehörden der Länder, beispielsweise bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder Landesämtern für Arbeitsschutz, oder auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft«, so Stadelbauer.

Die Beurteilung beinhaltet unter anderem Ablauforganisation, den Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen sowie eine Notfallplanung. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Verkehrswege auf der Baustelle abgesichert sein müssen und eine fachgemäße Abgrenzung zum Straßenverkehr vorhanden ist. Zum Schutz gegen Abstürze müssen etwa Absperrungen, Fanggerüste und Auffangnetze angebracht werden.

Auch Werkzeuge sollten intakt und gefahrenlos nutzbar sein. Eine regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften und Maschinen ist ebenfalls Pflicht. Des Weiteren muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen, zum Beispiel einen funktionalen Gehör- und Augenschutz.

Detaillierte Unterweisung ist unerlässlich

Für die Baubranche existieren Baustellenverordnung und Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um die Grundsicherheit auf Baustellen zu sichern und zu verbessern. Doch die besten Vorkehrungen sind laut Stadelbauer »wirkungslos, wenn die Mitarbeiter nicht mitspielen«. Daher empfiehlt er eine ausführliche Unterweisung der Belegschaft. »Neben den Sicherheitsanforderungen sollte sie auch Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel wie handgeführte Maschinen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Flucht- und Rettungswege beinhalten. Denn ein funktionierendes Rettungskonzept kann im Notfall Leben retten.«

Der passende Versicherungsschutz

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen gibt es nie einen 100 %-igen Schutz. Umso wichtiger ist laut der Nürnberger eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die meisten Arbeitnehmer wüssten zwar, wie wichtig die Absicherung sei, würden aber die oft hohen Beiträge scheuen. Die Nürnberger bietet beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge inklusive einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Dabei ist der Aufwand für die Mitarbeiter aufgrund von Gruppenvertragskonditionen, Steuervorteilen und weniger Sozialversicherungsabgaben geringer, so der Versicherer. Zudem falle die meist aufwendige Gesundheitsprüfung weg. Auch für den Arbeitgeber habe der Abschluss Vorteile: »Mit der Förderung zeigen sie ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern. In Zeiten des Fachkräftemangels kann das helfen, qualifizierte Kräfte langfristig an das Unternehmen zu binden«, fügt Dominik ­Stadelbauer an.    w


 

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