IHA: Schlauchleitungen rechtssicher überprüfen

Um zu gewährleisten, dass Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und benutzt werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen durch den Arbeitgeber geprüft und die Prüfergebnisse dokumentiert werden. Auch die Bauteile der hydraulischen Leitungstechnik sind als technisches Arbeitsmittel einzustufen. Dies wird in Deutschland über das Arbeitsschutzgesetz bzw. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) rechtlich geregelt. Gesetze und Verordnungen sind rechtsverbindlich und somit von jedem einzuhalten.

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Die Prüfintervalle legt jeder Arbeitgeber anhand seiner eigenen Gefährdungsbeurteilungen selbst fest. Es werden in entsprechenden technischen Regelwerken, wie die TRBS 1111, BG-Regelwerken, wie etwa die DGUV

113-020, sowie Normen, z. B. EN ISO 4413, Empfehlungen ausgesprochen, an welche man sich richten soll. Vor der Erstinbetriebnahme ist das Arbeitsmittel zu prüfen. Geprüft werden muss auch nach Wartungen, Umbauten, Unfällen, Reparaturen und wiederkehrend nach den festgelegten Prüffristen.

Richtig dokumentieren

Bei den Prüfungen sind allerdings einige Punkte zu beachten: Es reicht nicht aus zu notieren, dass die »Hydraulik i.O.« ist. Gemäß BetrSichV §14 haben die Aufzeichnungen mindestens Auskunft über die Art, den Prüfumfang, das Ergebnis der Prüfung sowie den Namen der »zur Prüfung befähigten Person« zu enthalten. Dazu muss jedes einzelne Bauteil korrekt geprüft und dokumentiert werden, egal ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Jedes einzelne Bauteil, welches geprüft wird, muss eindeutig erkennbar sein. Die Vorgaben zur Kennzeichnung gibt hierzu die Sicherheits-Norm EN ISO 4413. Es gibt Dienstleister, die bei solchen Aufgaben rechtssicher unterstützen können. Zum Beispiel das Hansa-Flex Schlauchmanagement »My.Hansa-Flex 2.0«. Hier lassen sich u. a. für alle im Einsatz befindlichen Hydraulik-Schlauchleitungen per Knopfdruck das Herstellungsdatum, das Einbaudatum, das Alter, die vorgeschlagene Verwendungsdauer und die Maschinenzuordnung einsehen. So lässt sich auch genau überblicken, wann die wiederkehrenden Prüfungen zu erfolgen haben.


Die Prüfgrundlagen findet man unter anderem in den unterschiedlichen Normen, wie der EN ISO 4413 und DIN 20066, sowie in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, zum Beispiel die DGUV 113-020. Sie geben dem Arbeitgeber eine Hilfestellung für die Umsetzung seiner Pflichten und zeigen Gefahren und Maßnahmen, wie diese vermieden werden können. Verstöße gegen die BetrSichV und andere Gesetze können auch Folgen haben. Sie können zum Beispiel nach Bußgeldkatalog LV62, als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Festzuhalten gilt: Eine Prüfung ohne vollständige Dokumentation gilt als nicht durchgeführt. Deshalb gilt, rechtssicher ist nur der, der sorgfältig prüft und dokumentiert.    J

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IHA - Internationale Hydraulik Akademie GmbH

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