Empfehlungen der BG Bau für Schutzbrillen

Empfehlungen....

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  • Schutzbrillen mit Seitenschutz tragen! Sie schützen davor, dass etwa beim Flexen, Sägen oder Schleifen Fremdkörper ins Auge fliegen und Stich- oder Rissverletzungen auslösen. Auch die Folgen von Schlägen oder Stößen, die Prellungen oder Quetschwunden verursachen können, werden so abgemildert. Solche Verletzungen, die Infektionen oder bleibende Schäden nach sich ziehen können, entstehen häufig, wenn Handwerks­zeug abgleitet oder Teile wegfliegen. Über die Hälfte aller meldepflichtigen Unfälle passiert auf diese Art und Weise.

  • Rundum geschlossene, für den Baustellenbetrieb geeignete Schutzbrillen mit der Kennzeichnung »F« auf dem Brillengestell schützen davor, dass chemische Stoffe, wie Reinigungsmittel, Kalk oder Klebstoffe die Augen verätzen. Solche Stoffe können die Zellen der Hornhaut im Auge zerstören, die Horn­haut kann sich innerhalb kürzester Zeit eintrüben und die Sehkraft kann sich mindern. Achtung, Erblindungsgefahr!

  • Schutzschirme, Schutzhauben oder besser noch Automatik-Schweißhelme mit »Speedglas« schützen vor Gesundheitsschäden durch ultraviolette (UV-)Strahlen, wie sie beim Schweißen entstehen. Diese verblitzen das Auge und können Hornhautschäden verursachen.

  • Bei Sonnenbrillen empfiehlt die BG Bau solche, die für den gewerblichen Bereich geeignet (DIN EN 166) und nach DIN EN 172 ausgewiesen sind. Ideal ist es, wenn sie seitlich eine transparente Abschirmung haben. Die BG empfiehlt Sonnenbrillen mit der Schutzstufe 5 – 2,5. Durch intensive UV-Strahlung können sich Horn- sowie Bindehaut entzünden und das kann zu Augenschmerzen führen. Fotochemische Reaktionen zerstören die äußersten Zellen. Wenn die Strahlen nur vorübergehend auf die Augen treffen, heilen Hornhaut und Bindehaut nach ein oder zwei Tagen ab, weil dort ständig neue Zellen gebildet werden. Wirken UV-Strahlen jedoch über mehrere Jahre ohne Schutz auf die Augen ein, kann dies die Augenlinse trüben und grauen Star entstehen lassen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können sich ­Arbeitgeber einen Teil der Anschaffungskosten als Arbeitsschutzprämien von der BG Bau erstatten lassen. Für jede geeignete Sonnenbrille kann man bis zu 20 Euro erhalten.
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