Ursprünglich waren permanente Anschlageinrichtungen in der Norm DIN EN 795:2012 enthalten. Künftig soll die Norm DIN EN 795 ausschließlich mobile, temporär eingesetzte Anschlageinrichtungen (PSA) regeln, während die Norm EN 17235 für permanente Anschlageinrichtungen (keine PSA) gilt. Die neue EN 17235:2025 regelt demnach dauerhafte Anschlageinrichtungen, die baulich mit einem Gebäude oder einer Struktur verbunden sind. Sie können zum Anschlagen von Absturzschutzsystemen und ggf. zur Befestigung von Hilfsmitteln (z. B. Dachleitern) dienen. Die Einteilung erfolgt in vier Kategorien: feste Einzelanschlageinrichtung für bis zu zwei Personen, Sicherheitsdachhaken (für Leitersicherung und Persönliche Schutzausrüstung) für bis zu zwei Personen, flexible, horizontale Drahtseilführung (FAL) für bis zu vier Nutzer sowie starre, horizontale Schienenführung (RAL) für bis zu vier Nutzer. Die DIN EN 795 gilt nun ausschließlich für temporäre Anschlageinrichtungen für Personen, die nicht dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind.