Tragbare Leitern sind Arbeitsmittel, die ortsunabhängig aufgestellt und als Verkehrsweg zum Auf- und Abstieg oder als Arbeitsplatz verwendet werden können. Sie bestehen aus Holz, Aluminium, Stahl oder Kunststoff und können an eine Wand gelehnt, aufgehängt oder freistehend verwendet werden. Es gibt tragbare Leitern wie Bock-, Steh-, Schiebe-, Klapp-, Anlege-, Tritt- oder Drehleitern. Die Nutzung von Leitern geht jedoch immer mit einem hohen Unfall- und Verletzungsrisiko einher. Besonders häufig sind Abstürze, die u. a. zu Fersenbeinbrüchen und Kopfverletzungen führen können. Diese Gefährdung wird nach Ansicht der BGHM nach wie vor häufig unterschätzt. Daher ist eine Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Einsatzort eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung von Leitern. Außerdem ist es die Aufgabe des Unternehmens, geeignete Leitern zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig sicherzugehen, dass nur diese verwendet werden.
Sichere Alternativen wählen
Um Unfälle zu verhindern, gilt für Tätigkeiten in der Höhe: Leitern sollen möglichst nicht als Arbeitsplatz genutzt werden. Stattdessen sind sicherere Alternativen wie Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen zu bevorzugen. »Leitern sollten nur dann eingesetzt werden, wenn die Gefährdung gering ist, die Arbeiten nur kurz dauern und von der Leiter aus sicher durchgeführt werden können«, erklärt Kathrin Stocker, Präventionsexpertin bei der BGHM. Ob eine Leiter ein sicherer Arbeitsplatz ist, muss vor Beginn der Tätigkeit anhand der Gefährdungsbeurteilung sorgfältig ermittelt werden. »Natürlich sind Arbeitsschutz-Verantwortliche hier nicht auf sich allein gestellt«, sagt Stocker.
Denn das Regelwerk – u. a. die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 »Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern« – definiert eindeutige Einsatzgrenzen: Leitern sind beispielsweise nur dann als Arbeitsplatz erlaubt, wenn die Standhöhe nicht mehr als 2 m beträgt. Bei zeitlich begrenzten Tätigkeiten (maximal zwei Stunden je Arbeitsschicht) sind Arbeiten auf Leitern bis zu einer Standhöhe von 5 m zulässig. Als Verkehrsweg dürfen Leitern zudem nur genutzt werden, wenn der zu überwindende Höhenunterschied zwischen Boden und Arbeitsplatz in der Höhe maximal 5 m beträgt.
Häufige Unfallursachen vermeiden
»Die meisten Leiterunfälle könnten verhindert werden, wenn die typischen Alltagsfehler vermieden werden würden«, sagt die Fachfrau. Zu diesen zählen z. B., dass die Leiter falsch und ohne ausreichende Standsicherheit aufgestellt wird. Auch der Verlust des Gleichgewichts etwa durch seitliches Hinauslehnen, die Verwendung von beschädigten oder ungeeigneten Leitern, Arbeiten mit hohem Krafteinsatz auf einer ungesicherten Aufstiegshilfe und die unsachgemäße Nutzung – wie das Verwenden von Stehleitern als Anlegeleitern – gehören zu den häufigsten Unfallursachen. »Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz und ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen«, rät BGHM-Expertin Stocker.
Tipps für die sichere Leiternutzung
Ist der Einsatz einer Leiter als Arbeitsplatz oder als Verkehrsweg im Einzelfall unvermeidbar, müssen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam für den Arbeitsschutz sorgen. Folgende Tipps von BGHM-Expertin Kathrin Stocker machen die Arbeit sicherer: Zunächst einmal sollten nur Leitern verwendet werden, die für den beruflichen Gebrauch geeignet sind. Diese werden unter einer höheren Last geprüft als Leitern für den privaten Gebrauch. Die Leiterklasse ist auf der Kennzeichnung der jeweiligen Leiter angegeben.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist das für die Leiter zugelassene Gesamtgewicht, das ebenfalls auf der Kennzeichnung angegeben ist und nicht überschritten werden darf. Ebenso muss für einen sicheren Stand der Leiter gesorgt werden. Ab einer Leiterlänge von 3 m ist dafür eine Fußverbreiterung vorgeschrieben. Ebenfalls müssen Arbeitgeber Leitern regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person auf ihre einwandfreie Funktion prüfen lassen. Außerdem sollten Beschäftigte vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchführen.
Arbeiten sollten ausschließlich mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform ausgeführt werden. Bei Anlegeleitern muss auf den korrekten Anstellwinkel – zwischen 65 und 75° zur Waagerechten – geachtet werden. Sprossenleitern dürfen nur in begründeten Fällen als Arbeitsplatz verwendet werden, etwa bei engen Schächten. Grundsätzlich empfehlen sich aber Podest- oder Plattformleitern, da diese mehr Sicherheit als normale Anlege- und Stehleitern bieten.