Prämien für sichere Arbeit

Unternehmen, die in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ­investieren, werden von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit finanziellen Anreizen unterstützt. Damit sollen Betriebe gezielt belohnt werden, die sich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus für den Arbeitsschutz engagieren. Im angelaufenen Jahr werden noch mehr ­Arbeitsmittel und Maßnahmen gefördert als bisher.

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»Ein Schwerpunkt der aktualisierten Arbeitsschutzprämien ist in diesem Jahr die Ergonomie_ Körperliche Belastungen, etwa durch das Heben und Tragen schwerer Lasten, sind in vielen Berufen der Bauwirtschaft noch immer zu hoch und führen häufig zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Mit Einsatz der richtigen ­Arbeitsmittel sind die Beschäftigten deutlich weniger belastet«, sagt Bernhard Arenz, Präven­tionsleiter der BG Bau.
So erleichtern Bordsteinversetzgeräte, Fliesenlegertische, fahrbare Schacht- und Kanal­deckelheber oder Bewehrungsbindegeräte den körperlichen Einsatz erheblich. Auch werden von der BG Bau Rückentrainings gefördert, die Mitgliedsunternehmen ihren Beschäftigten anbieten möchten.
Ergonomische Maßnahmen wie diese sind ein Beitrag für altersgerechte Arbeitsplätze und gesunde Arbeitsbedingungen während des gesamten Erwerbslebens. Auch darüber hinaus wurde das Spektrum der geförderten Arbeitsmittel und Maßnahmen nach Auskunft von Arenz ausgeweitet_ »Die BG Bau unterstützt beispielsweise die Maschinenführerqualifikation, Podestleitern und Entstauber bis hin zur Nachrüstung von Baumaschinen und Baustellen-Lkw mit Kamera-Monitor-Systemen.« Die Mittel für die Arbeitsschutzprämien schöpfe die BG Bau aus Beitragszuschlägen, die bei Betrieben mit überdurchschnittlich hoher Unfallbelastung erhoben werden. »Diese Mittel investieren wir eins zu eins wieder in den Arbeitsschutz, um künftig noch wirksamer Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern«, so Arenz ­weiter. Und die Betriebe nehmen das Angebot an, wie die Erfahrungen zeigen_ Allein 2017 habe die BG Bau finanzielle Zuschüsse für über 50 000 Arbeitsmittel und Maßnahmen geleistet. Die Fördersummen einzelner Maßnahmen betragen bis zu 2 000 Euro. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG Bau mit mindestens einem Beschäftigten.
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