Keine Befestigung ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Personen, die ihren Arbeitsbereich in höher gelegenen Ebenen haben, sind verpflichtet, sich gegen Absturz zu sichern. Als sichere Lösung gelten entsprechende Anschlageinrichtungen, die entweder während der Bauphase eines Neubaus frühzeitig mit eingeplant oder im Bestand nachgerüstet werden müssen. Dabei kommt es besonders auf geprüfte, praxistaugliche und verlässliche Produkte und Systeme an, die einen hohen tech­nischen Standard und eine gute Qualität besitzen.

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Für jeden tragenden Untergrund gibt es inzwischen den passenden Anschlagpunkt. Der Verarbeiter muss bei der fachgerechten Befestigung auf unterschiedliche Produkte zurückgreifen. Und er muss vor Montagebeginn der Anschlageinrichtung die Tragfähigkeit der jeweiligen Dach-/Unter­konstruktion prüfen. Darüber hinaus müssen alle Systeme nach DIN EN 795_2012 geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin bauaufsichtlich zugelassen sein. Für die Planung und Bemessung gelten die Anforderungen der DIN 4426. Das DIBt hat dem Hersteller ST Quadrat Fall Protection für eine Reihe von »Lux-top«-Anschlageinrichtungen (ASP) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erteilt, bzw. den jeweiligen Verwendungsbereich optimiert. Das Zertifikat trägt die Nummer Z-14.9–727. Damit ist die Verwendbarkeit von »Lux-top«-Anschlageinrichtungen im Sinne der Landesbauordnungen (LBO) in Deutschland nachgewiesen.

Verschiedene Anschlageinrichtungen

Die verschiedenen Anschlageinrichtungen mit Zuordnung zu den jeweiligen Befestigungsuntergründen sind_
»Lux-top ASP für Spannbetonhohlkörperdecken«: Die beiden Varianten »Lux-top ASP EV 10 II« und »III« betreffen die Befestigung auf Spannbetonhohlkörperdecken. Die Montage erfolgt auf waagerechten oder flach geneigten Flächen. Der ASP ist ab einer Spiegeldicke von 28 mm zugelassen. Unabhängig von der oberen Spiegeldecke werden nur zwei, bzw. bei Anfang-/End- und Eckpunk­ten vier Hohldeckenanker benötigt. Außerdem könne, so der Anbieter, im Gegensatz zu ähnlichen zugelassenen Produk­ten auf das Suchen der oberen Bewehrung verzichtet werden, was einen Material- und Zeitgewinn verspricht.
»Lux-top ASP für diverse Holzuntergründe«: Dieses Einsatzgebiet betrifft die Anschlagpunkte zum Aufschrauben auf Holzbalken (ASP EV 7) und/oder auf die Dachschalung (ASP EV 7 II). Hervor­zuheben ist die festgelegte Mindestbreite für die Schaltungsbretter, die Anwendungsspannweite der realistischen Maße reicht von 70 mm bis 240 mm. Für die Befestigung der Schalung werden handelsübliche Nägel/Drahtstifte eingesetzt. Auf eine zusätzliche Verschraubung der Schalung kann also verzichtet werden. Es ist auch keine Nut-und Feder-Verbindung bei OSB erforderlich. Darüber hinaus schließt der große Anwendungsbereich z. B. Brettstapel- und Massivholzdecken mit ein.
»Lux-top RVT für Metallleichtbauelemente«: In dieser Produktserie sind die Anschlagpunkte »Lux-top RVT« zur Befestigung auf Trapezprofileindeckungen angesiedelt. Es handelt sich hierbei um den nach Anbieterangaben bisher ersten und einzigen bauaufsichtlich zugelassenen Anschlagpunkt mit Nietverbindung am gesamten Markt. Der Anschlagpunkt ist für Blechstärken ab 0,63 mm bauaufsichtlich zugelassen. Die Montage erfolgt mittels Nietverbindungen, die eine dauerhafte Dichtheit des Untergrundes gewährleisten.

Optimierungen

Neben den Neuzulassungen hat das DIBt weitere Optimierungen bewilligt. Sie betreffen den Bereich der Trapezprofil-Einbauvarianten und den Bereich der Betonunterkonstruktionen. Der Anwendungsbereich der Trapezprofile ist in der Produktgruppe »Lux-top ASP EV 9«, »EV 9 II« und »EV 9 III« angesiedelt. Danach ist nun auch eine Montage auf gelochten Akustik-Trapezprofilen möglich. Ebenso kann die Anordnung und Installation der Anschlagpunkte hinsichtlich der Abstände zu den Auflagern flexibler gestaltet werden. Eine Längsstoßmontage ist nur noch bei Belastung quer zur Trapezprofillängsrichtung nötig. Für den Bereich der Betonunterkonstruktionen werden die »Lux-top ASP EV 2«, »EV 2s«/»EV 2s 90°« verwendet. Hier gilt nun generell der erweiterte Anwendungsbereich für Montagen an Wand und Decke. Neu zugelassen ist die Montage seitlich an Betonbalken oder Stahlträger mit 90° gebogenem Stab.

Kompatibel mit »Lux-top«-Seilsicherung »FSE 2003«

Alle vorgestellten Anschlageinrichtungen sind ­kombinierbar mit dem bauaufsichtlich zuge­lassenen Edelstahlseilsystem »Lux-top FSE 2003 (Z-14.9-789)«. Sie lassen sich also entweder als Einzelanschlagpunkte (EN 795 Typ A) oder als End- bzw. Zwischenanker in »Lux-top«-Seilsystemen (EN 795 Typ C) montieren. Sowohl die Ausführung als nicht-überfahrbare als auch die überfahrbare Variante des Systems »Lux-top FSE 2003« erfüllen die Anforderungen des DIBt.

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